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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 240

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 240)
Language
German
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168 hatten das Christentum nur gestärkt; der römische Staat hatte seine Ohnmacht eingesehen, die neue Religion zu unterdrücken. Die Verfolgten waren Sieger geblieben. Während im Westen der Sieg des Christentums bereits am 28. Oktober 312 durch die Schlacht an der mulvischen Brücke entschieden war, kann man die Herrschaft des Kreuzes im Orient erst durch den Sieg Constantins über Licinius bei Adrianopel (3. Juli 323) als besiegelt betrachten. Mit dem Konzil zu Nicäa (324) beginnt das Christentum Staatsreligion zu werden. Ein tragischer Zug der Weltgeschichte ist es, dass der Sieg des Christentums der Anlass zu einer neuen, langen Leidenszeit für das Judentum werden sollte. Mit den aus dem Judentum entlehnten Gedanken erobert das Kreuz das Eöinerreich; der Nachfolger des Titus beugt sich vor der aus Jerusalem erborgten Lehre und die Bekenner des unverfälschten Gotteswortes werden von denen, die sich das wahre Israel nennen, gehässiger verfolgt als von den Heiden. Doch erst allmählich, aber — abgesehen von kurzen Unterbrechungen — mit unheimlicher Folgerichtigkeit, zieht sich das Netz, das fanatische Priester dem so verhassten Judentum bereitet haben, über dem jüdischen Volke zusammen, bis dann unter der Herrschaft des von Fanatikern beherrschten Kaisers Theodosius IF (408—450) für die Juden jene schreckliche Zeit des Mitttelalters begann. Die Verfolger der Juden waren in der Regel nicht die Kaiser, sondern die christliche Geistlichkeit. Die Kaiser suchten oftmals die Juden zu schützen; denn diese waren vollberechtigte römische Bürger und das Judentum eine anerkannte Religion. Das Edikt von Mailand, durch welches im Jahre 313 Constantin und Licinius die Gleichberechtigung aller Kulte ausgesprochen hatten, blieb formell auch nach dem Konzil zu Nicäa giltig. Noch Theodosius der Grosse betont in einem Gesetze vom 1. Juli 3971)j dass den jüdischen Geistlichen dieselben Privilegien R. Jehudas, starb wahrscheinlich vor 309 (vgl. Halevy S. 347). Hätte nun die Verlegung des Lehrhauses erst nach der Thronentsagung Diocletians stattgefunden und wäre dadurch R. Jehuda zu der Mitteilung durch Boten gezwungen, so hätte sein Sohn R. Gamaliel das Patriarchat nur etwa 4 Jahre verwaltet. ') Cod. Theod. XII 8, 13.

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