Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 233)
- Language
- German
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181 Die bei der Belagerung Caesareas bewiesene Stellungnahme der Juden für die Römer mag übrigens auch veranlasst worden sein durch die harte Behandlung der babylonischen Juden seitens des ersten Sassaniden Ardeschir (226—240), die das römische Regiment zumindest als das kleinere von zwei Übeln erscheinen liess1). Und auch als mit dem Regierungsantritt Sehaburs (240—278) das Verhältnis der Perser zu den Juden sich sehr freundschaftlich gestaltete, wird dieser Systemwecbsel, der grossenteils auf der Person des augenblicklichen Königs beruhte, den römischen Juden nicht genügend Vertrauen eingeflösst haben, um das Bestreben der Perser, die Römer aus Asien zu verdrängen, zu unterstützen. Für verhältnismässig gute Beziehungen zwischen Juden und Römern spricht auch die Bemerkung des Origenes, dass die Juden die Christen mehr hassten als die Heiden2). Mit dem bisher Gesagten soll keineswegs behauptet werden, dass der alte Hass zwischen Juden und Römern im 8. Jahrhundert in Liebe und Freundschaft umgeschlagen sei; es sollte nur hervorgehoben werden, dass die bittere Feindschaft, die im ersten und zweiten Jahrhundert zwischen ihnen herrschte, im dritten auf beiden Seiten gemildert war, so dass sie weder zu Verfolgungen seitens der Römer, noch zu Aufständen seitens der Juden führte. Auch weiterhin ist versucht worden zu zeigen, dass selbst solchen Massregeln der Römer, durch die das jüdische Religionsgesetz vc! letzt wurde, der Stachel der beabsichtigten Unterdrückung des Gesetzes fehlte. Diejenige Steuer, über die sich im Jeruschalmi und den Midraschim vielleicht die meisten Klagen finden, war ארנונא (annona), die Naturallieferungen für die Beamten und das in der Provinz garnisonierende Heer3); sie lastete auf dem Grundbesitze und musste von den Eigentümern bezahlt werden4). War sie schon im gewöhnlichen drückend, so musste sie im Erlassjahre geradezu Lexicon z. )osephus, S. 180; Marquardt. Staatsverwaltung 1, 214, Anm. 13, sowie Krauss, Lehnwörter. 0 b. Gittin 19 a. *) Origenes, Hom. I in ps. XXXVI. 8) Marquardt a. a. O. S. 233. 4) Ebendas. S. 235. Jahrbuch J. L. G. V. 11