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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 230

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 230)
Language
German
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158 gesogen worden sein. Und dabei herrschte noch ein furchtbares Räuberunwesen im Lande'), das der Kaiser nur mit grosser Anstrengung ausrotten konnte. Die Regierung Caracailas (211—217) brachte den Juden wie den übrigen römischen Provinzialen das römische Bürgerrecht. Auf die Steuern, welche die Juden bisher zu zahlen hatten, hat die Verleihung des Bürgerrechtes schwerlich einen Einfluss gehabt. Beabsichtigte doch Caracalla mit dieser Massregel, sich eine neue Einnahmequelle zu schaffen1 2), indem von nun an die Pro־ vinzialen ausser ihren bisherigen Abgaben auch die der römischen Bürger (Steuern auf Freilassung von Sklaven, von Vermachtnissen und Schenkungen) zu leisten hatten. Hierdurch wird es verständlich, dass auch nach der Zeit Caracailas über den furchtbaren Steuerdruck geklagt wird3). Wenn der Kaiser mit der Verleihung des Bürgerrechtes seinen Untertanen auch keine besondere Gnade erweisen wollte, so ist doch die Tatsache des Bürgerrechtes in politischer und rechtlicher Beziehung von Bedeutung. Für die palästinensischen Juden wird allerdings die Möglichkeit, Staatsämter zu bekleiden, nicht viel bedeutet haben, da ihr Streben wohl kaum danach ging4 *). Andrerseits waren für 1) Dio Cassius, 75, 2; vielleicht bezieht sich der jüdische Triumph, den Severus seinen Sohn feiern liess, ״weil in Syrien alles glücklich geordnet war“ (Spartian 16, 7), auf die endliche Vernichtung des Räubers Claudius, der so lange Syrien und Palästina heimgesucht hatte; so Grätz IV8, S. 208; in der Monatsschrift bezieht Grätz diesen Tiiumph auf die Niederwerfung eines Aufstandes der Juden. 2) Vgl. Duruy IV, S. 276. 3) Zu den Steuern der Juden zur Römerzeit vgl. L. Goldschmidt in REJ 1897 p. 192 ff; leider fehlen hier die Angaben, in welcher Zeit die angeführten Steuern gezahlt wurden- Tatsächlich wurden sie auch nach Caracailas Regierung gezahlt; von den sehr zahlreichen Stellen, an denen über die schweren Steuern in späterer Zeit noch Klage geführt wurde, seien nur einige erwähnt: Jalk. Prov. 953 zitiert R. Jakob b Acha eine solche Klage des R. Jochanan; Pesikta 11 a/b erwähnt R. Jakob die schweren Lasten; Ber. I, 2 (2d) wird R. Zeira zum Frondienst gepresst. Auch die meisten anonym im Jeruschalmi und den späteren Midraschim angeführten Klagen über die Ausbeutung durch die Römer dürften dem 3. und 4. Jahrhunde angehören 4) Ueber Juden in Staatsämtern, allerdings erst in späterer Zeit, vgl. Krakauer, Monatsschrift 1874, S. 98 ff.

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