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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 229

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 229)
Language
German
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157 Zeit der ßeligionsverfolgung endgiltig vorüber war. Es mögen übrigens auch allgemeinpolitische Erwägungen den Severus zu einer freundlicheren Haltung den Juden gegenüber veranlasst haben. Der Parterkrieg stand vor der Tür. Das Verhalten der zahlreichen Juden Mesopotamiens war dabei von Wichtigkeit. Es war also ein Gebot der Klugheit, die mesopotamischen Juden nicht durch Misshandlung ihrer palästinensischen Brüder zu eifrigstem Widerstande gegen Korn zu veranlassen. Eine besondere Vorliebe für die Juden scheint Severus allerdings nicht gehabt zu haben, da er den Uebertritt zum Judentum bei schwerer Strafe verbot1). Von grossem Einflüsse für die Juden wird das Gesetz allerdings kaum gewesen sein, da infolge des immer zunehmenden Christentums die Zahl der jüdischen Proselyten damals schwerlich sehr gross war. Uebrigens verbot Severus gleichzeitig den Uebertritt zum Christentum und leitete hiermit eine Märtyrerperiode ein. Die Veranlassung für beide Verbote war wohl die Furcht vor dem gewaltigen Anwachsen der christlichen Bewegung, die dem Kaiser als Abart des Judentums galt2). Obwohl kein Grund vorliegt, irgend welche Verfolgungen der Juden unter der Regierung des Severus anzunehmen, so muss doch die Lage der palästinensischen Juden damals sehr traurig gewesen sein, da die Tosefta (Sota XV, 4) bemerkt, mit dem Tode Rabbis hätte die Not sich verdoppelt. Erklärlich wird diese Bemerkung, wenn man die Folgen der Kriegsrüstungen und der oftmaligen Durchzüge von Heeresabteilungen durch das noch an den Wunden der früheren Kriege blutende Land ins Auge fasst. Hierdurch muss die Bevölkerung bis aufs äusserste aus־ 1) Spartian. in Severum 17, 1. 2) Grätz, Monatsschrift 1884, S 485 ff. will diese Begründung nicht gelten lassen, da er die Bemerkung bei Spartian ״idem etiam de Christianis sanxit“ (als Fortsetzung des Verbotes zum Judentum überzutreten) für eine Fälschung hält (S. 487), und nimmt an, dass ein Aufstand der Juden den Kaiser zu diesem Gesetze gereizt habe. Doch halten wir seine Argumente nicht für stichhaltig; ausserdem wäre das Verbot zum Judentum überzutreten eine sehr leichte Strafe für einen Aufstand und, was die ״plurima iura“ bei Spartian sind, wissen wir nicht, ja wir wissen überhaupt nicht, ob sie sich auf Juden bezogen. Keinesfalls sind wir berechtigt, weitgehende Schlüsse aus dieser Stelle zu ziehen.

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