Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 228)
- Language
- German
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156 liebsten möchte er ihnen auch noch die Luft besteuern * 1). Auch lassen die Tatsache, dass die Städte Neapolis (Sichern) und wahrscheinlich auch Sebaste (Samaria)2) gegen Severus gekämpft haben, und die Berichte des Hieronymus und des Bar Hebraeus von Kämpfen zwischen Samaritanern und Juden — bei Bar Hebraeus im ersten Jahre des Severus — den Gedanken aufkommen, dass die Juden für Severus waren. Aber Kämpfe zwischen Juden und Samaritanern müssen keinen weltpolitischen Grund gehabt haben. Wichtiger als die Frage, ob die palästinensischen Juden es von Anfang an mit Severus gehalten haben, ist die Tatsache, dass Severus den Juden die Berechtigung erteilte, bürgerliche Ehrenämter zu bekleiden und sie von den damit verbundenen Pflichten befreite, soweit diese gegen das Religionsgesetz verstiessen3). Beachtenswerter noch als die Gleichstellung der Juden mit den anderen Untertanen — abgesehen von den römischen Bürgern — , die in diesem Gesetze enthalten ist, erscheint uns die Rücksichtnahme auf das jüdische Religionsgesetz, gewissermassen die offizielle Anerkennung des Judentums. Die Zulassung zu dem Decurionat — um dieses handelte es sich in der Haupt- Sache — braucht ihren Grund nicht in einer besonders freundliehen Gesinnung des Kaisers gehabt zu haben, mit ihr mag in erster Linie beabsichtigt gewesen sein, auch Juden zu den hohen Lasten heranzuziehen, die mit diesem Ehrenamte verknüpft waren4). Aber die Rücksicht auf das Religionsgesetz zeigt uns, dass die ') Spartianus in Severum c. 14. ־) So fasst Gr ätz IV\ S. 208 die Stelle im Corp. iur. civ. Lib. L, XV, 1, 7: ״Divus quoque Severus in Sebastem civitatem coloniam deduxit“ wohl richtig als Strafmassregel auf. Allerdings ist aus dieser Stelle der Zeitpunkt, in welchem in Sebaste eine Kolonie angelegt wurde, nicht ersichtlich. — Duruy IV S. 59 scheint aus der angeführten Stelle zu folgern, dass Severus der Stadt Sebaste zur Belohnung die Rechte einer römischen Kolonie verliehen hätte. ־T) Corp. iuris civilis Digesta, Lib. 50 11 3, 3, ed. Mommsen p. 844, Wer annimmt, dass die Juden für Severus gewesen waren, wird in diesem Gesetze eine Belohnung hierfür sehen; wer glaubt, dass die Juden Gegner des Severus gewesen waren, wird hieraus ersehen, dass er ihnen, wie den anderen Palästinensern (vgl. Spartian. 1. c.), verziehen hat. 4) Vgl. Marquardt, Rom. Staatsrecht I, S. 139•