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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 143

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 143)
Language
German
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71 Als drei reiche Portugiesen zu־ Lissabon in Verdacht kamen heimlich am Religionsgesetz festzuhalten und, um sich zu rechtfertigen, vor das Tribunal geladen wurden, legten sie ein offenes Geständnis ab. Die Richter wollten ihnen ihre Freiheit wiedergeben, falls sie das jüdische Glaubensbekenntnis verleugneten. Den Ueberredungskünsten der Mönche zeigten sie sich indessen unzugänglich, standhaft hielten sie an ihrer wahren Ueberzeugung fest, und da sie keine Reue heuchelten, übergab man sie den Flammen1). Die Nachricht von diesem Ereignis machte auf die Amsterdamer Gemeinde einen erschütternden Eindruck, und die jüdischen Dichter feierten die Märtyrer in erhebenden Worten. Das Auflodern der Scheiterhaufen bestimmte selbst den letzten Rest der Scheinchristen zum Verlassen des heimatlichen Bodens. Um so auffallender ist es, dass die Könige von Spanien und Portugal die Dienste der verfolgten Marranen in Anspruch nahmen. Karl II. von Spanien ernannte Manuel de Belmonte zu seinem diplomatischen Vertreter in Holland, Die General-Staaten erkannten ihn als Residenten an, aber unter der Bedingung, dass er seinen Wohnsitz von Amsterdam nach dem Haag verlege2). Jeronimo Nunes da C<*sta fand gleichfalls als Vertreter des portugiesischen Königs Anerkennung. Seine Bestätigung stiess anfangs auf Schwierigkeiten, da er in Amsterdam geboren wurde und als holländischer Untertan manche Verpflichtungen gegenüber seinem Vaterlande hatte, von denen die fremden Residenten befreit waren. Namentlich waren es die Steuerverhältnisse, die einige Hindernisse bereiteten. Die Regierung befreite ihn jedoch von den ausserordentlichen Steuern, indem sie den Entschluss fasste, ihn als ausländischen Minister zu behandeln3). Wenn auch die portugiesischen Juden durch die Beseitigung vieler Ausnahmegesetze noch immer nicht im Besitze aller bürgerlichen Rechte waren, so durften sie trotzdem mit ihrer Stellung innerhalb der holländischen Gesellschaft zufrieden sein. Viel hatten sie seit ihrer Einwanderung bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts erreicht. Mit Stolz sahen die Juden des Ostens und x) Freitagsche Courant 23. August 1686. 2) Res. v. Holland 9. März und 25. April 1679. 8) Res. v. Holland 12. August, 26. September, 26. Oktober, 22. D«״ zctn ber 1673.

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