Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 140)
- Language
- German
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68 zunehmen. Die Regierung hatte nämlich einen Eingriff in ״die heiligsten Rechte“ des Volkes gewagt, indem sie durch eine Ver- Ordnung die grosse Prachtentfaltung bei Leichenbegängnissen einschränkte. Die Behörden stiessen jedoch auf Widerstand bei der Bürgerschaft; sie mussten daher auf die Durchführung ihrer Vor׳ Ordnung verzichten. Um den Sieg zu feiern, rottete sich der Pöbel zusammen, griff die Soldaten an und zerstörte, als diese zurückwichen, das Haus des Bürgermeisters. Da die Ausschreitungen nicht gestört wurden und die Unruhestifter vorerst unbestraft blieben, setzte der Pöbel seinen ,,Siegeszug“ nach dem Hause des ״reichen Juden“ fort, •um dessen fabelhaften Schätze als Beute davonzutragen. Das Zerstörungswerk hatte bereits begonnen, als die bewaffnete Bürgerwehr eintraf, um den Ver- Wüstungen ein Ende zu machen1). Der Besitz der anderen reichen Portugiesen blieb infolge des energischen Einschreitens der Bewaffneten vor gleichem Schicksal bewahrt. Mit Ruhe konnten sie jetzt ihrem Gewerbe nachgehen; sie hatten nicht mehr die Angriffe des Pöbels zu fürchten. Da die Behörden und insbesondere die Statthalter die Juden begünstigten, baten auch die Portugiesen in Smyrna um Aufnahme in den holländischen Bürgerverband, welche ihnen auf Fürsprache ihrer Amsterdamer Glaubensgenossen bewilligt wurde2). Dieses Schutzes bedurften sie umso dringender, als der H aopl in Smyrna durch das Treiben des Pseudomessias hart mitgenommen worden war und die Misswirtschaft der türkischen Behörden ihn vollends zu vernichten drohte. Smyrna galt als Zwischen- Station für den levantinischen Handel; hier hatten die grossen Geschäftshäuser Hollands ihre Vertretungen. Die Türken gefährdeten den Handelsverkehr, indem sie durch Erpressungen den Aufenthalt in dieser Stadt erschwerten und dadurch den Handelshäusern in Amsterdam erheblichen Schaden zufügten. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, beauftragten die General-Staaten den holländischen Konsul mit der Wahrnehmung der Interessen der Juden. Dem Beispiel der Portugiesen in Smyrna folgten bald *) V. Kämpen II. S. 327. 2) Res. v• Holland 8. und 14. Juli 1677.