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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 127

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 127)
Language
German
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55 d. h. er wurde auf dreissig Tage aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Man stellte ihm diese Frist, damit er Busse tue und seine Aeusserungen widerrufe. Noch immer scheuten sie sich, mit dem grossen Bann gegen ihn vorzugehen; denn es schmerzte den Vorsitzenden des Collegiums, S. L. Morteira, seinen Lieblings- Schüler so hart zu bestrafen. Auch die Rücksicht auf die vornehmen Verwandten Baruchs hielt sie vorerst von einem derartigen Schritt ab. Allein der Abtrünnige kehrte nicht zur Gemeinde zurück. Es blieb demnach nichts anderes übrig, als zum Aeussersten zu schreiten und ihn in den grossen Bann zu tun. Dieser feierliche Akt wurde am 27. Juli 1656 in der Synagoge im Beisein der ganzen Gemeinde, aber in Abwesenheit Spinozas vollzogen 1). Damit war der Bruch mit der Gemeinde entschieden. Seine Verwandten und ehemaligen Freunde gingen dem Gebannten aus dem Wege; es war ihnen verboten, ihm eine Gunst zu erweisen oder sich nur in seiner Nähe aufzuhalten. Spinoza nahm die Excommunication nicht gleichgültig hin, er richtete gegen die im Bannspruche enthaltenen Anklagen eine Verteidigungsschrift, welche die Rabbiner aber bei Seite legten. Man hat den Vertretern der Amsterdamer Gemeinde wegen der Ausschliessung Spinozas schwere, aber ungerechtfertigte Vorwürfe gemacht. Wohl waren die Marranen in Spanien und Portugal infolge der religiösen Unduldsamkeit zum Scheiterhaufen geführt worden, freilich kannten sie die Leiden einer derartigen Verfolgung; aber eine Rücksichtnahme gegenüber Spinoza war unmöglich. Sie schlossen ihn aus der Gemeinschaft aus, weil er sich den Gemeindeordnungen nicht fügen wollte. Wäre er unbestraft geblieben, so hätte darin eine gewisse Billigung seines Auftretens gelegen und allzuschnell hätte er Nachahmer gefunden. Wahrscheinlich hat Spinoza vor seiner Excommunication mit Zweiflern in Verbindung gestanden, diese mieden jetzt jeglichen Verkehr mit ihm, da ihnen die Verbindung mit dem Verbannten untersagt war. Umso auffallender ist es aber, dass trotz des Bannes einer der angesehensten Männer, Orobio de Castro, mit dem Abtrünnigen Beziehungen unterhielt. Spinoza brach die Verbindungen mit seinen ehemaligen Glaubensgenossen ab und Freudenthal, S. 73.

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