Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 110)
- Language
- German
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88 Artikel IV nicht ernst gemeint war; denn kurze Zeit nach dem Friedensschluss trat das Inquisitionstribunal auch gegen holländische Einwohner in Wirksamkeit. Vorerst begnügte man sich damit, die Verdächtigen in Haft zu halten und die Massnahmen der Republik abzuwarten. Öfter musste die holländische Regierung dem spanischen Gesandten den Artikel IV des Friedensbeschlusses in Erinnerung bringen; wiederholt verlangten die Generalstaaten, dass die Juden, die in Spanien geboren waren, nunmehr aber in Holland sich angesiedelt hatten, wie alle anderen Untertanen der Republik behandelt werden sollten1). Das Verhalten der holländischen Regierung den Juden gegenüber lockte zahlreiche Gleichgesinnte aus allen Ländern herbei. Namentlich aus Deutschland und Polen, wo sie infolge der Verheerungen des dreissigjährigen Krieges verarmt waren, kamen sie in grossen Massen herangestürmt. Mit Neid sahen die deutschen Juden auf ihre portugiesischen Glaubensgenossen, die wegen ihrer Bildung und ihres Wohlstandes zur vornehmen Gesell- Schaft gehörten, während sie durch ihre Armut mit grosser Mühe kaum eine Existenz finden konnten. Viele waren auf Unterstützung angewiesen, und da die Zahl der Notleidenden von Tag zu Tag in erschreckendem Masse zunahm, versuchten einige hervorragende Männer, durch geeignete Mittel Abhilfe zu schaffen. Sie gingen mit dem Plane um, durch die Errichtung eines Arbeitshauses den Arbeitslosen Beschäftigung zu geben. Als sie jedoch ihre Absichten dem Magistrate unterbreiteten und von der Stadtverwaltung einen Platz für den Bau verlangten, da erweckte dieser Plan ״Bedenken״, so dass seine Ausführung durch Beratungen und Prüfungen vereitelt wurde2). Allmählich gelangten auch die deutschen Juden zu einem gewissen Wohlstand. Während sie aber mit den Angelegenheiten ihrer Gemeinde beschäftigt waren, entfalteten die Portugiesen auch im Auslande eine rührige Tätigkeit, indem sie in den verschiedensten Ländern die Gründung von Tochtergemeinden förderten. Zunächst sollte England für die verfolgten Glaubensgenossen seine Tore öffnen. Seit der Vertreibung der Juden aus England (1290) war ihnen der Aufenthalt auf dieser Insel verboten; die Behörden l) Resolution von Holland 27. Juli 1649, 26. März 1652. a) Resolution Vroedsohap fob 145.