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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 109

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 109)
Language
German
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37 anbestraft bleiben durfte, zu einer Busse von 20 fl.1). Die Macht der Rabbiner war gebrochen, ungestört konnten die Vorsteher nach Willkür regieren. Da jedoch ihre Herrschaft nur ein Jahr währte, so ging ihr ganzes Streben dahin, während ihrer Amtszeit mögliehst viele Vorteile für die Gemeinde zu sichern. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte zu ihren vornehmsten Pflichten auch die Wahrnehmung der politischen Interessen ihrer Glaubensgenossen. In erster Reihe bemühten sie sich um die politische Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung. Allein bis zur Erfüllung dieses Wunsches hatten sie noch langwierige Kämpfe zu führen; einstweilen mussten sie mit geringeren Zugeständnissen sich zufrieden geben. Diese Zugeständnisse erleichterten ihnen den Innenhandel, sie beseitigten einige veraltete Gesetze und durchbrachen allmählich die Schranken, welche ihrem Handel hindernd im Wege standen. Solange sie aber in ihrer neuen Heimat nicht völlig freie Hand hatten, waren sie auf ausländische Absatzgebiete angewiesen und genötigt, mit den Geschäftshäusern Englands und Spaniens in Verbindung zu treten. Der Verkehr mit diesen Ländern war indessen mit vielfachen Schwierigkeiten verbunden, da den Juden der Aufenthalt in England verboten war und in Spanien angebliche Ketzer, selbst wenn sie in Holland geboren und das Bürgerrecht der Republik besassen, vor den Nachstellungen der Inquisition nicht sicher waren, was allerdings häufig Anlass zu Beschwerden der Republik gegen Spanien gab. Nach dem Ende des dreissigjährigen Krieges schienen die Dinge eine günstigere Wendung zu nehmen. Der Friede von Münster beseitigte oder milderte manche Gegensätze zwischen Holland und Spanien. Nach Artikel IV des Friedenstractates sollte es den Bürgern und Einwohnern des einen Staates erlaubt sein, in dem anderen Staate Handel zu treiben und sich daselbst frei zu bewegen. Diesen Artikel IV begrlissten namentlich die spanisch-portugiesischen Juden mit heller Begeisterung; aber bald zeigte sich, wie unbegründet dieser Jubel war. In der Hoffnung, dass sie sich ohne Gefahr in ihrem ehemaligen Vaterlande auf halten dürften, traten die Juden wieder in lebhafteren Handelsverkehr mit Spanien. Sie sollten jedoch die üble Erfahrung machen, dass es mit dem l) De Castro» de Synagoge p. 16.

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