Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 107)
- Language
- German
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95 wurden die endgültigen Entscheidungen getroffen, nach denen sich die gesamte Judenschaft richtete. Falls in irgend einem Lande judenfeindliche Gesetze erlassen wurden, wandte man sich an die Amsterdamer Gemeinde um Hilfe; dort wohnten die gefeierten Männer, die mit den Fürstlichkeiten der verschiedensten Länder Beziehungen unterhielten und in ihrer einflussreichen Stellung den Bedrängten zu Hilfe eilten. Obwohl die portugiesischen Juden nach aussen eine geschlossene Einheit darstellten, bildeten sich in ihrer eigenen Gemeinde verschiedene Classen von Mitgliedern. Durch die Ungleichheit der Rechte der einzelnen Mitgliedergruppen legten sie indessen den Keim zu weiteren Zwistigkeiten. Die Gemeindemitglieder zerfielen in drei Classen. Die erste bestand aus ordentlichen Mitgliedern, die jährlich eine von den Parnassim festgesetzte Geldsumme für die Armen geben mussten und, falls sie selbst in Armut verfielen, anf Unterstützung Anspruch erheben durften; aus ihrer Mitte gingen die Beamten hervor. Die zweite Gruppe war aus den ausserordentlichen Mitgliedern zusammengesetzt; sie hatten dieselben Pflichten wie diejenigen der ersten Classe, aber das Recht auf Unterstützung stand ihnen nicht zu. Wenn sie sich eine Zeitlang tadellos aufgeführt hatten, fanden sie als ordentliche Mitglieder Aufnahme. Die dritte Gruppe bildeten die Fremden (Nicht-Portugiesen), die keinerlei Verpflichtungen und Rechte besassen; jedoch gestattete man ihnen, von einzelnen Personen Almosen anzunehmen1). Die Rechtsungleichheit der Mitglieder begünstigte die Bestrebungen der herrschsüchtigen Parnassim; denn diese Vorsteher gelangten zu ihrer Würde nicht durch die Wahl seitens der ganzen Gemeinde, sie wurden vielmehr von ihren Vorgängern ernannt und hatten das Recht, ihre Nachfolger zu bestimmen. Um das System beibehalten zu können, suchten sie die einflussreichen Mitglieder in eine gewisse Abhängigkeit zu bringen, was ihnen auch durch die Classeneinteilung gelang. Sie schmeichelten dem Ehrgeize angesehener Persönlichkeiten, indem sie diese von einer Classe in die andere beförderten, und befestigten auf diese Weise ihre Stellung wie die ihrer Nachfolger. Das Vorsteher-Collegium bestand aus sechs Mitgliedern, *) Koenen, Geschjedenis d. Joden p. 175.