Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 101)
- Language
- German
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29 Die Ausnahmestellung hatte für die Betroffenen gewisse Vorteile. Da sie mit der einheimischen Bevölkerung nicht in nähere Verbindung treten durften, blieb ihre Eigenart besser gewahrt. In ihrer vollständigen Abgeschiedenheit schlossen sie sich enger aneinander an, so dass sie, obwohl in mehrere Gemeinden geteilt, mit vereinten Kräften den Kampf gegen weitere Einschränkurgen aufnehmen konnten. Von grossem Nutzen war es auch, dass die Ver- Ordnung einem schwelgerischen Lebenswandel vorbeugte und keine Zustände aufkommen liess, wie sie in Spanien und Portugal durch den Luxus geschaffen worden waren. Die Staatsgewalt sorgte für die Aufrechterhaltung des Gesetzes und bestrafte schonungslos die Zuwiderhandelnden 1)- Neben den Beschwerden der Remonstränten berücksichtigte man jedoch auch die Eingaben der Juden, die um Freiheit des Gottesdienstes baten. Die Bestimmungen des Jahres 1612 waren freilich noch immer in Wirksamkeit, aber Bestrafungen wegen Uebertretung derselben kamen, wie es scheint, überhaupt nicht vor. Im December 1619 wurde die Frage des jüdischen Gottesdienstes zum Abschluss gebracht. Die Regierung stellte es den Verwaltungen der grösseren Städte anheim, über die Stellung und Rechte der Juden Verfügungen zu treffen, jedoch sollten sie zum Tragen besonderer Erkennungszeichen nicht angehalten werden2). Die Amsterdamer Behörde erledigte noch im selben Jahre die Judenfrage, indem sie den portugiesischen Juden freie Religionsübung zugestand. Durch diese Entscheidung war das fernere Verbleiben der Juden in Amsterdam entschieden. Auch die Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung besserten sich; bei näherer Bekanntschaft schwand allmählich die Abneigung gegen die Fremden, die Hetzereien der Geistlichkeit fanden kein Gehör und aus dem steten Verkehr entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis. Für die Beseitigung des Misstrauens waren in erster Reihe die Gelehrten tätig, welche durch das Studium des Hebräischen mit den jüdischen Gelehrten in Verbindung traten und zuweilen ihre Freundschaft nachsuchten. Eine weitere Stärkung erfuhr die Annäherung der holländischen und jüdischen Gelehrten durch die wissenschaftlichen Streitfragen, an denen sie lebhaften Anteil nahmen. Die holländischen Gelehrten 1l Justitie-Boek 1628, 29. 2) Resolution v. Holland 13. December 1619.