Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 100)
- Language
- German
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28 ihn trotzdem ungestört abhalten, da von Seiten der Regierung nichts zu fürchten war, solange die Arminianer mit keiner Beschwerde hervortraten und sie zum Einschreiten aufforderten. Allein die Remonstranten ruhten nicht lange, nach kurzer Pause erneuerten sie die Angriffe, die 1619 zu einem Ergebnis führten. Sie bestürmten in diesem Jahre die Behörden mit ihrem ״achtungsvollen“ Verlangen, die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes zu verhindern. Dieses Mal fanden sie einen Bundesgenossen gegen die Juden, denn die Bevölkerung erhob sich gleichfalls gegen die Freiheit der Fremden. Anlass zu dem Unwillen mancher Bevölkerungsschichten gab das Benehmen der Juden selbst, die in ihrer alten Heimat, ohne Aufsehen zu erregen, mit den Christliehen Nachbarn verkehren durften, hier ebenfalls mit der einheimischen Bevölkerung freundschaftliche Beziehungen anbahnten, was aber bei vielen Argwohn erweckte und den fanatischen Calvinisten Grund zu Verdächtigungen gab. Diejenigen Kreise, welche von einer Annäherung der Juden nichts wissen wollten, befürchteten, dass die Fremden das Christentum gefährden könnten und letzten Endes auf eine Bekehrung der Christen hinzielten. Da die Remonstranten das Feuer ungehindert weiter schürten, nahm die Aufregung kein Ende. Der Bürgermeister Pauw legte deshalb der Regierung die gegen die Juden erhobenen Anklagen vor und lenkte ihre Aufmerksamkeit auf das Treiben der Einwanderer, die sich mit ״dieses Landes Töchtern“ vermischen und dadurch Erbitterung hervorrufenז). Die Regierung zog diese Angelegenheit in Beratung. Mit einigen Gesetzen beseitigte sie die Uebelstände. Sie warnte die Juden vor Ausschreitungen, verbot ihnen, gegen die christliche Religion zu sprechen oder zu schreiben und Christen zum Judentume zu bekehren. Durch diese Massnahmen wollte sie die Calvinisten und Arminianer beruhigen. Die Beschwichtigung der Bevölkerung führte sie herbei, indem sie den Juden verbot, ״Töchter des Landes4־ zu heiraten oder mit ihnen Unterhaltungen anzuknüpfen und sich von ihnen eidliche Zusicherung geben liess, dass sie diese Vorschriften beachten werden2). *) Resolution v. Holland 8. July 1610. *) Handvesten v. Amsterdam p. 472 1. Teil.