Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 79)
- Language
- German
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7 nicht so freundlich gesinnt war wie seine Untertanen, da er seit der Vereinigung der Niederlande mit Spanien unter seinem Scepter der judenfeindlichen Politik Spaniens auch in seinen Erbländern Geltung verschaffen wollte. Bei jeder Gelegenheit gab der Kaiser seinen Unwillen gegen die Aufnahme der eingewanderten Neu- Christen zu erkennen. Als es den Marranen gelungen war, mit der Obrigkeit des Fürstentums Gelre und der Grafschaft Zutphen in Gelderland ein Abkommen zu treffen, wonach sie in diesen Gebieten ihren dauernden Aufenthalt nehmen durften und ihnen ein rechtlicher Schutz zugesagt wurde, säumte der Kaiser nicht, sobald er von dem Abschluss der Verhandlungen Kenntnis erlangt hatte, dem mit allen Mitteln entgegenzuarbeiten. Am 20. Januar 1545 erteilte er den Behörden von Gelderland den Befehl, in einer kurzen Frist die Städte und Flecken von Juden zu säubern. Mit schweren Strafen ״an Leib und Gut“ bedrohte er diejenigen Juden, die der behördlichen Aufforderung nicht nachkommen und innerhalb eines Monats das Land nicht verlassen haben sollten. Das freundschaftliche Verhältnis zwischen den Marranen und der einheimischen Bevölkerung war aber so weit gediehen, dass diese bei Strafe aufgefordert werden musste, keine Juden in ihren Wohnungen zu verbergen1). Wie grausam also der Ausweisungsbefehl auch war, er hatte für die Betroffenen keine schlimme Folgen. Da niemand ihn vollziehen wollte, blieb er einstweilen unbeachtet. Zur selben Zeit erging an die Behörden von Utrecht ein ähnlicher Befehl, der die ״getreuen Beamten“ aufforderte, ״gewissen Juden“, die sich vor kurzer Zeit dort niedergelassen haben, den Aufenthalt zu verbieten und solche, die noch kommen sollten, nicht in diesem Gebiete zu dulden2). In Utrecht fanden die kaiserlichen Verordnungen einen ganz anderen Boden als in Gelderland. Die Bevölkerung von Utrecht war judenfeindlich gesinnt; es war daher selbstverständlich, dass die kaiserlichen Beschlüsse, die gegen die Juden gerichtet waren, aufs gewissenhafteste zur Ausführung gebracht wurden. Da jedoch im allgemeinen die Juden in den Niederlanden eine gute Aufnahme gefunden hatten, so war dieses Land immer *) Groot Gelders Placaet-Boek I. p. 16. 2) Utrechtsch Placaet-Boek 1. p. 411.