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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 403

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 403)
Language
German
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280 independistischem Geiste ihre Freiheiten und Rechte als englische Untertanen geltend machten, solche wohl in so genannten Chartres, königlichen Freibriefen verbrieft mit über den Ozean in neue, ferne und unbebaute Land- und Wohnstätten hinaus trugen — Freiheiten und Rechte, die sie nachmals mit noch anderen als von Natur und Gott stammend ansahen. ״Mögen die Chartres zugrunde gehen“, heißts bei ihnen, ״diese Rechte (dos Menschen und Bürgers) dauern bis ans Ende der Welt.“ —Noch 1774 (14. October) auf dem Kongrefs zu Philadelphia werden dieselben von den zwölf Kolonialstaaten als von Natur, nach der Yerfafsung Englands und der eigenen bestehend erklärt; in der Erklärung von Virginia, 1776, ist auch die Berufung auf England geschwunden; es ist Gesetz, kein Protest — ein Recht für die lebenden und künftigen Generationen — das Recht der persönlichen Freiheit, der angeborenen eines jeden Menschen, das der Religions- und Gewifsensfreiheit, des Eigentums, dazu Yersammlungsrecht, Prefsfreiheit, Freizügigkeit — alles getragen von dem Rechte der Volkssuveränität gegenüber der Suveränität von Krone oder Regierung. — So war der puritanisch-independistische Charakter in diesen Rechten ausgeprägt; so bildeten sie das erste, das Grundstück der Verfassung; und so sind diese Grundrechte von 1776 diejenigen von 1789. Und wenn sie da (auf französischem Boden), wohin sie verpflanzt wurden, wie zerstörend auftraten, einen blutgetränkten Boden zu ihrem Aufkommen und Gedeihen heischten: so war ihre Erklärung in der neuen Weit nur die Bestätigung, die Befestigung eines alten Rechts, das auch nicht namens einer Revolution sondern im Namen einer ewigen Satzung von Menschenansehen und Würde verkündet ward, ja, entsprechend dem Charakter jener Zeit- und Geistesrichtung unter ausdrücklichem Hinweis auf ihre Quelle, als eine uralte geheiligte Lehre, ein uraltes geheiligtes Schrifttum. Das ist nun eine Lehre, ein Schrifttum — wir dürften es alle wohl mehr oder weniger kennen, eine Lehre, ein Schrifttum, darin wir unter anderem folgendes lesen. ״Kinder — heißt’s — seid ihr dem Ewigen, eurem Gott. Nicht soll einer den andern berücken und bedrücken, auch den Fremdling sollt ihr nicht be-

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