Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 402

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 402)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3486266-3486273--1528-3487890
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

279 auch nicht ausdrücklich angegeben, so wäre deren Herkunft wohl aus einer Vergleichung des Inhaltes, ja, des Wortlautes sicher genug zu entnehmen. — ״Die französische Erklärung der Rechte ist im großen und ganzen den amerikanischen bills of rights nachgebiJdet— so lernten wir — oder den declarations of rights, welche den Verfafsungsurkunden der alten Kolonial- und einzelnen Bundesstaaten vorauf giengen, denen von Virginia, Massachusetts u. a. Doch woher diese, fragen wir nun weiter, diese alten Rechtsansätze jener Kolonialstaaten des 17. Jahrhunderts? — Nach oberflächlicher Betrachtung — wird uns bedeutet — weise wohl schon der Name auf englische Quellen hin: die bills of rights von 1689, die Habeaskorpusakte von 1679, die petition of rights von 1527 scheinen nicht zu verkennende Vorgänger der bills of rights von Virginia u. a. Gleichwohl sei’s anders, seien die englischen Gesetze, die Untertanenrechte statuieren, samt und sonders aus bestimmten Anläfsen entstanden, Bestätigung (oder Interpretation) bereits geltenden Rechts, weit entfernt davon, allgemeine Menschenrechte aufstellen oder anerkennen zu wolleu. Prinzipien für eine künftige Gesetzgebung zu bilden. Hingegen, heißPs, seien die amerikanischen Deklarationen nicht nur formell Gesetze höherer Art, sie seien auch, gälten auch als Schöpfungen eines höheren Gesetzgebers*). — So weit unser Unterrieht, diese bedeutsame, für die Erkenntnis und Beurteilung der Grundlagen unserer Weltanschauung so gar notwendige, wichtige Erörterung. Und wir wollen nun sehen, wohin uns diese führt, worauf sie hinaus kommt. Schon Ende des 16. Jahrhunderts wurden Satzungen von religiösem auf politisches Gebiet übertragen. Das 17. Jahrhundert ist die Zeit der religiösen Kämpfe, der reformatorisehen Bewegung, auch die Zeit der englischen Kolonialgründung in Amerika. Wir fragen nun nicht sowohl, woher kamen, sondern vielmehr, was waren die Leute, welche da jene Kolonien gründeten. Es waren Puritaner, englische Puritaner, die in puritanisch- *) J e 11 i ne k, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. (Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen, 1. 3. S. 23 ff. Leipzig 1875.) (Die Schrift ist seitdem in neuer Auflage und mehrfach übersetzt erschienen).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.