Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 401)
- Language
- German
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278 ♦ neueren Zeit ins Auge fassen, ich meine, Erwerbungen und Errungenschaften sozialen und politischen Lebens, welche die ״moderne״ Weltanschauung ausnehmend beherrschen, deren Aus- Schaltung unsere Kultur aufhebt, unserer Lebensstellung ihren Boden, Unter- und Höhengrund entzieht. Denn — das könnte wohl allein das heutige Rufsland uns lehren — was hilft und bedeutet alle Naturerkenntnis und Erforschung ohne die Freiheit ihrer Verwertung, ohne Bewegungsfreiheit? was ist Wifsen und Können für den welchem Hände und Fuße gebunden sind? Da möchte denn ein oder der andere Naturforscher jenes alles, nicht nur alles was erst die Technik zutage gebracht, sondern auch jenes alles was Sein und Vermögen und Stellung des einzelnen in der Gesamtheit begründet, kurz alles oder ״fast“ alles aus Naturforschung entstanden ansehen — ״fast alle humanen Bestrebungen der letzten Jahrhunderte als hauptsächlich durch die Aufklärung veranlafst, die wir den Naturwifsenschaften verdanken“. Also, auch keck und kühn, jene großen Errungenschäften im Staats- und Völkerleben, ohne welche wir uns eine moderne Weltanschauung nicht mehr denken können — historisch aufgeführt — den Freiheitsbegriff durch die so genannten Habeaskorpusakte des englischen Parlaments vom Jahr 1679, die Unabhängigkeitserklärung des Kongrefses von Philadelphia aus dem Jahre 1774, die Erklärung der Menschenrechte durch die Reichsstände vom 4. Juli 1789. Sie seien als Folge von Naturkenntnis anzusehen; sind sie’s? Nein, behaupte ich, das sind sie nicht. — Nicht bin ich Naturforscher, noch weniger Rechts- oder Staatsrechtshistoriker; aber als Forscher des Sprach-Ausdrucks menschlicher Weltanschauung habe ich geforscht, mich unterrichten und belehren lafsen und will darnach vortragen was mir vor allem hier wifsenswert und bedeutsam erscheint. Woher, fragen wir, sind jene Menschrechte, die nun als Grundzüge vorauf gehend oder inhaltlich als maßgebend in der Verfafsung von Kulturstaaten geltend geworden, — die ״droits, garantis par la Constituante“ vom 26. August 1789? ־— Gewifs, Ideen eines Voltaire, der Encyklopädisten haben ihrer Verkündigung vorgewirkt, der contrat social eines J. J. Rousseau hat auf ihre Form eingewirkt. Doch sie selbst, ihr Inhalt? Hätte Lafayette, der Verkünder jener Menschen- und Völkerrechte, dieß