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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 315

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 315)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486273--1441-3487803
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192 in übergrosser Zahl vorhanden, und für diese war es eine Rettung, dass sie auch in den Schebiitjahren in den ungeheiligten Landesteilen Beschäftigung und Ernährung finden konnten. Die erste (vorexilische) Heiligkeit des Landes (לשעתה) hatte mit der Zerstörung des ersten Tempels aufgehört, so konnte man bei der nachexilischen Besetzung des Landes, deren Heiligung allerdings als für alle Zeiten (לעתיד) geltend erklärt wurde, einen Teil des Landes ausschliessen. Diese Bestimmung der letzten Propheten aber konnte auch von den hasmonäisehen Königen nicht aufgehoben werden. Nachträge. Zu Seite 171 לבלב: VonKsib nordwärts bis Lablab sind 7V2 Kilom. 5 Mil. Die Stadt Lablab nennen die Araber heute Lebuno. Unter diesem Namen kommt sie auch in der Tosefta Oholot XVIII, 1 vor. Die Stelle lautet: אמר ר׳ שמעון יכולני להאכיל את הנהנים טהרות בבורסקי שבצדון ושבעירות שבלבנות ובו׳. Für לבנות liest R. Elia Wilna mit Recht לבלב, denn לבנות, gleich dem arabischen לבוני, deckt sich mit dem alten לבלב, der Wechsel von ל und נ kommt sehr häufig vor. Daraus sehen wir, dass sich das Land, welches die heimkehrenden Exulanten besetzten, längs des Meeres von פרשת אשקלן bis לבלב auf dem Gipfel des Nakura (סולמא דצר) erstreckte, das ist 5 Mil nördlich von Ksib. In der Mischna (Schebiit VI, Challa IV) wird gemäss R. GamlielKsib als nördlichster Punkt am Meere angegeben, für die Halacha sind die Worte des R. Ismael im Namen seines Vaters R. Jose (das ist bis לבלב) entscheidend. Die Toseftastelle (Schebiit IV7): ״Die verbotenen Städte im Gebiete von Zor sind אשנץ ובצת ופי מצובה ונו׳“ ist R. Jose gemäss, denn diese Städte liegen zwischen Ksib und Lablab und werden als Maasrot־ und Schebiitpfiichtig bezeichnet. Dass an der anderen Stelle daselbst nördlich von Acco nur געתון נבריתא בית זניתא קצרא דגלילא aufgezählt werden, widerspricht dem nicht. Die letztere Stelle bezeichnet die Städte, die bei der Rückkehr der Exulanten bereits bestanden, nämlich געהון נבריתא ובו׳, und diese heiligten sie mit dem dazu gehörigen Gefilde westlich bis zum Meere, resp. bis zu dem Küstenstreifen, der beim Auslande blieb. Die erste Stelle aber nennt

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