Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 288)
- Language
- German
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165 Die Beantwortung dieser Frage soll uns in folgendem heschäftigen. 6. Zunächst wollen wir darauf hinweisen, dass hier in halachiseher Beziehung eine grosse Schwierigkeit vorliegt. Wenn der Am-haarez einen Krug voll Therumawein bringt, in welchem ein kleiner Teil von קדש, also eine Opferspende, enthalten ist, so hat das Ganze für den Kohen als Theruma keinen Wert, denn er darf es nicht geniessen, wie jeder Talmud- und Halachakenner weiss. Diese Schwierigkeit erörtern bereits die Tossaphot an zwei Stellen, in Sebachim 88a ד״ה מן und in Chullin 35b ד״ה ראם. An ersterer Stelle meinen die Tossaphot, der Am־haarez habe das קדש noch gar nicht ausdrücklich bestimmt, er behauptet blos, er habe es den Reinheitsgesetzen gemäss behandelt, um nachher davon קדש entnehmen zu können. Diese Antwort ist mir unverstündlich. Zunächst streitet dagegen der Wortlaut der Misehna: הפרשתי לתוכו und dann wäre ja das der Fall B, der weiter abgehandelt wird, während hier in A ein anderer Fall vorliegen muss, wie die Tossaphot Chagiga 25b selbst auseinander gesetzt haben. Möglich ist es, dass Tossaphoth Sebachim den Fall B auf die Krüge und Gefässe, A dagegen auf den Inhalt beziehen, eine ähnliche Distinktion scheint auch Maimonides a. a. O. zu machen, oder sie beziehen B auf den Fall, wenn der Inhalt noch טבל ist und A auf die bereits gesonderte תרומה; die Haupt- Schwierigkeit ist auch damit nicht behoben. Eine andere Eiklärung geben Tossaphoth Chulin a a. 0. Sie meinen, durch Anwendung des Grundsatzes von ברירה wäre der Schwierigkeit abgeholfen, indem nur derjenige Teil des Inhaltes קדש wird, den er später zu diesem Zwecke bestimmt. Dass auch dieser Erklärung Bedenken entgegenstehen, weiss jeder Talmudkenner. Erstens dürfte diese Misehna in den Erörterungen des Talmuds über ברירה nicht fehlen, wenn sie dieses Problem, wie Tossaphoth wollen, in bejahendem Sinne entscheidet, umsomehr da es sich hier um eine 6ג01^דאורייתא handelt. Zweitens würde Maimonides mit sich selbst in Widerspruch geraten, indem er die Entscheidung unserer Misehna als Halacha acceptiert, obgleich er in einem ähnlichen Fall (הלבות מעשר VII, 1) für אין בדירה בדאורייתא sich entscheidet.