Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 281)
- Language
- German
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m VIII. Es ist mir nicht bekannt, ob es bereits bemerkt wurde, dass die פסקי תוספות im Traktat Taanith ganz andere Tossaphoth als die unsrigen zur Grundlage haben. Vgl. שם הגדולים II, sub פסקי תוספות, wo Asulai dasselbe von den פ״ת zu Sota konstatiert. Irgend eine beliebige Notiz derselben kann dies bestätigen. Nr. 8 daselbst lautet: ודה כל אחד מודה להבירו בין על האמת בץ על השקר ״Der Talmid Chacham erteilt seinem Collegen Zustimmung, sei es nun Wahrheit oder Lüge.a Tn unseren Tossaphoth findet sich keine Spur davon und die Sentenz ist an sich so auffällig und frappierend, dass sie den Verketzerern des Talmuds und der Tal־ mudisten willkommenen Anlass gäbe, über die Immoralität derselben zu schimpfen Wem aber die peinliche und rigorose Wahrheitsliebe unserer Alten bekannt ist, der wird sich sagen, dass dieser Satz so erklärt werden muss, dass er gegen die Gosetze der Ethik nicht im mindesten verstösst. Eine solche Erklärung ist auch nicht schwer zu finden, wenn wir nur die Quelle, aus der er geschöpft ist., nachweisen können. Im Talmud (das. 9b) wird erzählt, R. Sime pflegte bei R. Papa zu lernen und letzerer wurde oft durch die häufigen Fragen des R. S. in Verlegenheit gesetzt. Eines Tages hört** dieser, wie R. Papa betete, Gott möge verhüten, dass er durch R. Sime beschämt werde. Seitdem nahm sich dieser vor, den R. P. nicht mehr durch Fragen zu behelligen, da er sah, dass ihm die Sache so nahe ging. In den Tossaphoth, die unseren פסקים zu Grunde lagen, muss hieran folgende Erörterung geknüpft worden sein. Es ist doch gewiss nicht anzunehmen, dass R. S. den R. P. mit Fragen behelligt hat, blos um ihn zu chikanieren, לקנטר, und ihn in Verlegenheit zu setzen. Seine Fragen und Einwände müssen doch von der Ueberzeugung getragen gewesen sein, dass die Lehrsätze und Meinungen des R. P. unrichtig und der Wahrheit nicht entsprechend seien. Da nun nach talmudischer Anschauung der Grundsatz ״qui tacet, consentire videtur“ juives XX, 307, XXI, 279 aufmerksam machte, der ebenfalls diese Nischna behandelt, aber vorstehende, manches Neue enthaltenden Ausführungen nicht überflüssig machen dürfte׳