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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 270

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 270)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486273--1396-3487758
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147 _ מדברותיך ולך, so ist das kein Beweis, weil das eben ein anderer Ausdruck ist, wie es etwa Berachoth 10a heisst בלה נבואתך וצא. Abgesehen davon ist die dortige Stelle kritisch sehr verdächtig, vgl. דקדוקי סופרים das., wo verschiedene andere Lesarten angeführt werden. Zum Ueberfluss finde ich nachträglich, dass auch Baschi Sabbath 145a die obige Ableitung hat. Seine Worte lauten: כלך לכה לך אלא שקיצר הלשון. Zum Schluss sei noch auf die ganz ungenügende Erklärung des תום׳ יו״ט zu Sabbath II, 5 ד״ה בהם hingewiesen, die um so auffallender ist, als, wie gezeigt wurde, Baschi bereits das Bichtige hat. IV. In Meila 17a wird erzählt, dass das מלכות zur Zeit des ר׳ שמעון בן יוהי drei גדרות erliess: שלא ישמרו את השבת ושיבעלו נדות ושלא ימולו את בניהם. Ähnliche גזירות finden wir Bosch haschana lüa, nur statt שיבעלו נדות heisst es dort שלא יעסקו בתורה. Beide Verfolgungen haben zur Zeit der Börner stattgefunden, da sowohl רשב״י als auch יהודה בן שמוע, der in Bosch haschana genannt wird, dieser Zeit angehören. In der מגלת אנטיוכוס oder מגלה יונית, wie sie auch genannt wird, wird ebenfalls erzählt, dass Antiochus die Juden zwingen wollte, den Bund, den Gott mit ihren Vätern geschlossen, zu brechen, indem er ihnen bei Todesstrafe untersagte, die drei heiligen Gebote שבת ראש הדש ומילה zu halten. Zwei dieser גזירות stimmen mit den obigen überein: שבת und מילה. Was mit dem Verbot des ראש הדש gemeint sei, ist nicht klar. Wenn wir auch annehmen wollen, dass in alter Zeit die Feier des Neumondtages mehr hervorgetreten sein mag, als es heute der Fall ist, so hatte sie doch keine so hohe Bedeutung, dass der Feind sie zum Gegenstand eines Verbotes machen und in ihrer Unterlassung eine Verleugnung des gttlichen Bundes sehen konnte. Wie liess sich überhaupt eine solche Feier, die doch nicht wie Sabbath- und Festesfeier durch gänzliche Enthaltung von jeglicher Arbeit äusserlich kenntlich war, verbieten? Auf welche Weise liess sich die Befolgung dieses Verbotes kontrollieren? So viel auch schon darüber gesagt und gepredigt wurde, so habe ich doch eine befriedigende Erklärung noch nicht gefunden.

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