Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 177)
- Language
- German
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54 so müssten sie Kissling eben eine Frist für die Zahlung gewähren. Die Schuld selber wurde weder bestritten noch für zu hoch befunden, noch wurde der Vorwurf des Wuchers erhoben. Auch bei der Forderung eines im übrigen schlecht beleumundeten Bürgers Loeber in Gochsheim, der den Bischof um Intervention angeht, da er nicht zahlen kann, wird ohne alle Schwierigkeit durch den Vogt Hans Reucknur in Mainberg eine Regelung erzielt, wie dieser in dem oben erwähnten Schreiben vom 3. März 1581 dem Bischof berichtet. Durch die rücksichtslose Energie des Bischofs wurde also endlich der Wunsch des Rats von Schweinfurt nach Austreibung der Juden aus Gochsheim erfüllt. Während indessen die Fernhaltung der Juden von Schweinfurt bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts währte1), können die Juden von Gochsheim nicht lange ausgeschlossen geblieben sein, wie wir an anderer Stelle naeligewiesen haben2). ’) Vgl. S. Stein a. a. 0. S. 53. -) Vgl. a. a. O. S. 48.