Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
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53 könne er sie auch nicht dem Bischof zubilligen. Sollte der Bischof gegen seine Juden Gewalt gebrauchen, so müsste er, was er freilich nicht wünsche, andern Orts Klage erheben. Der Bischof erlässt mm an den Bürgermeister zu Gochsheim am 30. Dezember 1580 den Befehl, innerhalb 8 Tage die Juden auszuschaffen. Dieser Befehl wird in Gochsheim am 15. Januar 1581 öffentlich bekannt gegeben. Am 28. Januar 1581 meldet der Bürgermeister dem Bischof, dass die anderen Juden abgezogen seien, die des Erthal aber noch immer auf dessen Gütern sich aufhalten; allerdings Hessen sie sich nicht auf den Strassen sehen. Erthal habe dem Bürgermeister geschrieben, dass er seine Juden in Gochsheim unbehelligt lassen möge, andernfalls müsse er sich anderswo beschweren. Allein Bürgermeister und Gemeinde würden sich an des Bischofs Befehl halten. Der Bischof verlangt am 3. Februar nochmals die Ausweisung sämtlicher Juden. Später aber teilt er dem Bürgermeister mit, dass er den Juden des Erthal noch Frist bis Bartholemei gegeben habe. Falls sie länger blieben, sei von neuem Bericht zu erstatten; die anderen Juden müssen sofort ausgetrieben werden. Am 3. März berichtet Hans Reucknur als Voigt zu Meinbergk, — es scheint also, dass Erthal unterdessen sein Amt aufgegeben oder verloren hat; ob vielleicht der Juden wegen? — dass die Juden alle ausgeschafft seien und keiner sich bei Tag mehr in Gochsheim sehen lassen dürfe. Nur die Kinder seien noch da; diese aber Hessen sich nicht vor der Türe sehen. Mit diesem letzten Bericht scheint der Abschluss der Angelegenheit erreicht zu sein. Was es mit dem angeblichen Wucher seitens der Juden und dem Schaden, den sie in Gochsheini angerichtet hätten, für eine Bewandtnis gehabt haben mag, dafür dürften zwei SchnWangelegenheiten ein Zeugnis ablegen, ivegen derer der Bischof im Verlauf der Austreibung von den Schuldnern angegangen wird. Klaus Kissling schuldet den beiden Juden Edell und Leo 10 Gulden. Kissling bietet ihnen dafür eine Kuh an, über deren Wert sie sich nicht einigen können. Der Bischof beauftragt den Bürgermeister, die öffentliche Versteigerung der Kuh zu veranlassen. Sollten aber die Juden damit nicht einverstanden sein,