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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 173

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 173)
Language
German
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50 ihre Güter in Gochsheim an Heinrich von Erthal, Amtmann in Mainberg, verkauft. Dieser Junker habe sich — so berichtet der Rat dem Advokaten — in Gochsheini einen adeligen Sitz errichtet und seinerseits wiederum Juden in Gochsheim auf seinen Gütern aufgenommen. Dieses Beispiel sei wegen der Gefahr der Nachahmung bedenklich. Ein neuer Prozess wäre nach den gemachten Erfahrungen zu langwierig und zu kostspielig; darum wäre es gut, dass, wenn auch zunächst kein Jude aus dem früheren Prozess in die Pön verurteilt würde, wenigstens ein Gerichts-Erkenntnis erlangt werden könnte, das die Freiheiten der Stadt ausspräche. Der Advokat erklärte, wie erwähnt, diesen Weg nicht für gangbar. Wenn nun also auch die früheren Juden ausgeschafft sind, so sind jetzt schon wieder neue da. Indessen wurden die Schmerzen des Rats nun doch bald behoben. Die Wendung hängt mit dem Aufgeben der Schutzherrlichkeit und Vogteigerichtsbarkeit über Gochsheim und Sennfeld zusammen, die der Rat nach langer! Verhandlungen an den Bischof zu Würzburg abtritt. Der diesbezügliche im Jahre 1572 zwischen dem Rat von Schweinfurt und dem Bischof Friedrich von Würzburg geschlossene Vertrag, du^ch welchen der Rat die Vogteiherrschaft dem Bischof überlässt, bestimmt *), dass der Bischof keine Juden in Gochsheim und Sennfeld hereinkommen lassen, sondern dieselben, so viel an ihm sein mag, ausschaffen soll. Dieser Vertrag wurde 1575 mit Bischof Julius erneuert, vom Kaiser 1578 genehmigt und vom Bischof Julius am 7. Januar 1579 veröffentlicht. Mit diesem Vertrag rückt die Geschichte der Gochsheimer Juden in ein neues Stadium ein. Das Schicksal der endgültigen Austreibung und Fernhaltung ist nunmehr besiegelt; denn dieser Kirchenfürst hatte gleich bei seinem Amtsantritt die Austreibung der Juden aus ganz Franken, soweit es ihm als Herzog zu Franken untertänig war, jedenfalls aber aus dem Hochstift Würzburg, sich zur Aufgabe gemacht (Vgl. oben S. 45). Die Wünsche des Rats von Schweinfurt deckten sich also in dieser Richtung vollständig mit denen des Bischofs. *) Vgl. Fr. Stein, Mpnumenta S. 556י

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