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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 169

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 169)
Language
German
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46 Sache betrauen. Von Seiten des Rats war eine nochmalige und zwar dreimal nach einander wiederholte Aufforderung an Schaumberg ergangen, mit Rücksicht auf die im Vorjahre geschehene Insinuation jetzt endlich dem kaiserlichen Privilegium nachzukommen. Die Aufforderung war natürlich fruchtlos. Breunlin beantragt beim Reichskammergericht auch die Ladung des Grafen von Henneberg. Die Klageschrift des Rats wird beim Reichskammergericht durch von Kaden, der sich zu diesem Behuf laut Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1560 ein libellum articulatum eingefordert hat, am 17. Mai 1561 eingereicht; dieselbe enthält 23 Punkte oder Gründe und richtet sich gegen Sebastian von Schaumberg und die schon wiederholt genannten fünf Juden von Gochsheim. Sein Antrag geht dahin, dass erstens sämtliche Beklagte zur Zahlung der verwirkten kaiserlichen Pön von 40 Mark lötigen Silbers zu verurteilen seien, dass zweitens die Juden bei Auferlegung einer neuen Geldstrafe Gochsheim zu verlassen, bezw. S. von Schaumberg unter Bedrohung mit derselben Geldstrafe seine Juden aus Gochsheim auszuschaffen gehalten sein solle. Der gerichtliche Protokoll-Ausweis verzeichnet für das Jahr 1561 nur Anträge und Gegenanträge der beiden Advokaten. Wir erfahren dann über den Fortgang dieses Prozesses, dessen Verlauf das üble Urteil über das Reichskammergericht rechtfertigt, volle vier Jahre gar nichts bis zum Jahre 1565. Am 18, Mai dieses Jahres richtet der Advokat Ramminger, der nach von Kadens Tod die Vertretung Schweinfurts übernommen hatte, ein Schreiben an das Gericht, wonach allerdings eine neue citatio ad videndum für den 9. Mai 1565 erfolgt war, dieselbe aber für von Schaumberg nicht mehr actuell sei, da er sich mit dem Rat nunmehr gütlich auseinandergesetzt habe. Er, Ramminger, habe das bereits am 12. Januar 1565 zu Protokoll gegeben; es sei aber offenbar übersehen worden. Ueber diese neuen Verhandlungen erfahren wir aus den Akten folgendes : Vom 15. September 1651 liegt ein Schreiben des Kurfürsten an Hartlaub vor. Aus demselben geht hervor, dass von Schaum־ berg der Juden wegen, die Hartlaub, den kurfürstlichen Weisungen entsprechend, hart behandelte, dem Untervogt ein sehr bedroh^

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