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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 168

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 168)
Language
German
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45 Ein ähnlicher Revers war ursprünglich auch für Schaumberg ausgestellt worden. Dieser hatte am 20. August 1560 Hartlaub einen sehr ernsten Brief geschrieben, weil Hartlaub, dem kurfürstlichen Befehl entsprechend, dem Juden Abraham geboten hatte, nach 14 Tagen abzuziehen; sein Lehen stehe nicht unter Schweinfurter Obrigkeit. Schaumberg verlangt auch Einsicht in die Originalurkunde des Kammergerichts; nur wenn diese ihm gewährt würde, wolle er zum Termin in Speyer erscheinen. Auch möge Hartlaub dafür sorgen, dass Abraham durch den Rat zur Bezahlung seiner Schulden bei den Schweinfurter Bürgern komme. Der Rat habe schriftliche Klage verlangt, Abraham habe sie eingereicht, aber eine Bezahlung sei noch immer nicht erfolgt. Tm September werden auch ftir ihn Verhandlungen gepflogen. Wiederholt finden Termine statt zwischen dem Rat und Hartlaub einerseits und Veite Truchsess vom Zabelstein und Veit von Schaumberg in Traustadt andrerseits, der Revers wird hin und her geschickt, verbessert und geändert; trotzdem ist er Sehaumberg immer noch nicht genügend. Der Rat ist der Verhandlungen endlich satt und veiweigert eine neue Terminansetzung; am 5. Oktober quittiert Hartlaub den Eingang des zurückgesandten Reverses für Schaumberg. Am 9. Oktober 1560 berichtet Hartlaub über das Resultat der Verhandlungen an den Kurfürsten, den Erfolg mit der Diemarin, den Abbruch mit Schaumberg, mit dem nun der Prozess beginnen soll. Er fragt an, wie er es mit den Juden halten solle, zumal Abraham und Jakob dem Verbote der Benützung der Strassen und Einrichtungen trotzen, Gochsheim aber um so mehr die Austreibung wünsche, weil auch der Bischof von Würzburg die Juden aus dem ganzen Stift auszutreiben laut Cirkularschreiben angeordnet habe. Der Kurfürst bleibt dabei, dass den Juden die Benützung aller Einrichtungen verboten werden müsse, und ordnet für den Uebertretungsfall die Auferlegung einer Geldstrafe von 100 Talern an. Wir werden später noch sehen, dass auch Katharina Diemar trotz desReversesKlage gegen den Rat von Schweinfurt zu führen hat. Gegen Schaumberg und die Juden nimmt der Prozess nunmehr seinen Fortgang. Schon am 20. September 1560 hatte Schaumberg dem Advokaten Moriz Breunlin Prozessvollmacht erteilt, den auch Abraham und Beifuss mit der Vertretung ihrer

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