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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 164

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 164)
Language
German
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IRI
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4i Katharina Diemar, geb. von Bibra, stellt eine Antwort an den Rat nach zwei Monaten in Aussicht; sie dürfte ihren minderjährigen Sohn in seinen Rechten nicht schädigen, müsse sich darum erst mit ihren Freunden beraten und betont ausdrücklich^ dass sie mit der Entgegennahme der Kopien der Privilegien durchaus nicht die Rechte ihres Sohnes zu schmälern denke. Sebastian von Sckaumberg erklärt, dass er dem Rat zu Schweinfurt keine Gerechtigkeit zu Gochsheim zugestehe, sonderlich auf seinen Gütern, welche er von dem Grafen zu Hienneberg zu Lehen habe. Er werde dem Pfalzgrafen selbst schreiben, die Sache auch an seinen Lehensherrn gelangen lassen, nämlich den Grafen zu Henneberg, der ihm zweifelsohne in seiner Gerechtigkeit zur Hand sein werde. Bei den Juden in Gochsheim haben wir zwei Gruppen zu unterscheiden. Morchen (jedenfalls Abkürzung für Mordechai), und Josel erklären für sich und zugleich für ihren abwesenden Schwager Sussmann, dass sie, wenn das insinuierte Privilegium wirklich ernst gemeint sei, zu gehorchen sich verpflichtet erkennen. Jakob, Abraham und Beifussl) aber, welche auf Schaumberg’schen und Diemar’schen Gütern wohnen, sprachen sich dahin aus, dass sie die zugestellten Abschriften der Privilegien an ihre Junker senden und von ihnen sich Bescheid erholen würden; was ihre Junker ihnen befehlen würden, dem würden sie nachkommen. Die Aeusserungen der Junker bei der Insinuation zeigen uns aber, dass diese nachzugeben nicht gewillt sind; demgemäss nimmt die Sache ihren prozessualen Fortgang. Der Vertreter Schweinfurts beim Reichskammergericht zu Speyer ist* D1\ Michael von Kaden; seine Prozess Vollmacht, ausgestellt am 13. August 1543, liegt bei den Akten, ebenso auch die nach Kadens Tod im Jahre 1562 (17. Juli) für den Advokaten Malachius Ramminger. Am 17. Juli 1560 überschickt Kaden an Hermann Hartlaub und Kilian Göbel, z. Z. in Heidelberg2), neben den kaiserlichen Privilegien ein Dekret des Kammergerichts in der Klagesache M Der ungewöhnliche Namen ist wohl derselbe, wie der bei Fr. Stein Monumenta S. 271 genannte Feifusz. 2) Vgl. S. Stein a. a. 0. S. 49.

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