Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 162)
- Language
- German
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39 des Bauholzes wird von der Gemeinde Gochsheim mit einem erneuten Verbot des Kurfürsten Otto Heinrich, der von 1556—1559 Schweinfurter Reichsvogt und Schutzherr war, begründet. Schon im Jahre 1557 hatte im Auftrag Otto Heinrichs — offenbar eine Folge des Gochsheimer Ansinnens! — dessen Gesandter Heinrich von Gich zu Kirchenthumbach (vgl. oben S. 28) zusammen mit dem kurfürstlichen Untervogt Hermann Hartlaub in einem Schreiben vom 28. Januar sowohl Sebastian von Schaumberg als auch Jörgen Diemar aufgefordert, ihre Juden aus Gochsheim auszuschaffen, widrigenfalls auf Zahlung der im Privileg Karls V. ausgesetzten Pön von 40 Mark lötigen Geldes geklagt werden müsste. Allein die Junker waren weit davon entfernt, zu gehorchen oder sich einschüchtern zu lassen. Schaumberg vor allem will sich auf gar nichts einlassen. In einem Schreiben vom 2. März 1557 erklärt er, dass er den Schweinfurtern und dem Pfalzgrafen absolut keine Obrigkeit und keinen Schutz zuerkenne auf den Gütern, die er von dem Herrn von Wirtzburg und dem Grafen von Henneberg zu Lehen habe; diese Herren könnten ihre Leute selber schützen. Allerdings habe der Landgraf von Hessen (vgl. oben S. 33) und Kurfürst Friedrich von der Pfalz sich solches auch anmassen wollen; allein sein Vorfahre Gundell von Schaumberg habe durch Notar und Zeugen dagegen protestiert. Auch er protestiere dagegen, dass man seine Leute ohne sein Wissen in Erbhuldigung genommen habe1); er werde das seinem Lehensherren mitteilen. In Sachen der Juden habe der Rat und der Schutzherr ihm gar nichts zu befehlen; auf seine Juden erstrecke sich das kaiserliche Mandat mit nichten. Seinen Juden könne die Stadt auch nicht den Vorwurf machen, dass sie die Bürger ausgesogen oder verderbt hätten; ihm aber sei durch Schweinfurter Intriguen in Gochsheim grosser Schaden getan worden, den er jedoch bei gegebener Gelegenheit zu reparieren gedenke. Weder Schaumberg noch Diemar leisteten dem Befehl des Kurfürsten Folge. Auch scheinen die nicht auf adeligen Gütern wohnenden Juden in Gochsheim es verstanden zu haben, dem Privileg zu l) Auch dieser Punkt ist in dem obigen Schreiben von Gichs und Hartlaubs enthalten.