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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 161

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 161)
Language
German
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IRI
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38 Katharina Diemar, geb. von Bibra, später wiederholt in den Rat von Schweinfurt dringt, ihren Juden Jakob wegen der Kommiss-Schulden zu befriedigen, die durch Pferde und Tuch (vgl. oben S. 30) kontraliiert worden seien1). Abraham hatte sich auf den Gütern des Sebastian von Schaumberg von Stressendorf, die dieser in Gochsheim von dem Grafen von Henneberg zu Lehen hatte, angesiedelt. Beide, Jakob und Abraham, wollen nun in Gochsheim bauen. Ihre Junker, Jörg Diemar und Sebastian von Schaumberg, verlangen nun 1556 von der Gemeinde in Gochsheim, dass den Juden das Bauholz aus den Gemeindewaldungen geliefert werde. Der Bürgermeister von Gochsheim schreibt den beiden, dass die Weigerung wegen des Bauholzes auf ein Verbot des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zurückgehe. Wenn Christen als Lehensleute in die Gemeinde kämen, könnten sie das Bauholz haben. Ausserdem sei den Juden die Benützung von ״Wonne2) und Weydt“ verboten, da sie nicht in die Gemeinde aufgenommen seien. Beide Junker protestieren gegen das Verhalten der Gemeinde Gochsheim aufs heftigste. Schaumberg schreibt, dass er ebensowohl wie die Gemeinde Gochsheim Anteil an ״Wonne und Weydt“ habe; sein Jude sei gerne bereit, alle Gemeindearbeiten mitzutun; darum könne ihm die Benützung auch nicht verweigert werden. Was aber das Bauholz anbelangt, so müsse er es bekommen. Wer immer der Schutzherr von Gochsheim sein möge, er dürfe ihm nichts au seinen Lehensgerechtigkeiten nehmen. Wenn das Holz nicht in Güte gegeben werde, so werde er sich um Intervention an seinen Lehensherrn wenden. Die im Jahre 1558 durch Katharina von Bibra zu Waitorff, Witwe des Jörg Diemar, (sie heisst darum in den Akten stets die ״Diemarin zu Waitorff“) von neuem gestellte Forderung l) Jakob ist auch Kommissionär der Herren von Thüngen gewesen Als er im Jahre 1562 Gochsheim verlassen muss, bittet Fritz von Thüngen vom ״Sottenberg“ den Vogt Hartlaub, dem Juden, der sein und seiner Vettern Geschäftsträger sei, doch noch 4 Wochen Frist zu gewähren; sie könnten durch niemanden besser ihre Geschäfte besorgen lassen. Auf wiederholtes Ersuchen gewährt Hartlaub mit Schreiben vom 6. Januar 1562 die erbetene Frist. s) Wonne — Wiese.

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