Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 156)
- Language
- German
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33 Iin Jahre 1548 war dieser Schutzherr der Kurfürst Fried• rieh II. von der Pfalz. Sein unmittelbarer Vorgänger war Landgraf Philipp von Hessen. Auf dessen Betreiben — er war an und für sich den Juden übel gesinnt1)— war den Juden in Goehsheim von den ״Fleekmeistern“ die Schule und Synagoge versperrt worden2) und mancherlei *einträg“ geschehen; ja es war zu befürchten, dass einige Gochsheimer die Ausschaffung der Juden aus Gochsheim betreiben würden. Die Gochsheimer Juden wandten .sich in ihrer Not an Babbi Josel von Bosheim, den hochverdienten Anwalt und Fürsprecher der deutschen Juden, und Josel erwirkte für die Juden in Gochsheim einen Schutzbrief des Kaisers Karl V., der an alle gegen• wärtigen und künftigen Schutzherren des Marktes Gochsheim gerichtet ist.3) Der Kaiser beruft sich in diesem Brief auf die den deutschen Juden erst jüngst auf dem Beichstag zu Speyer4) gegebenen Privilegien und gebietet, dass nicht nur die Synagoge wieder geöffnet werden muss, sondern dass auch die Juden ohne irgend welche Beschwerung und Vergewaltigung bei ihrem alten Herkommen belassen werden müssen. Der Kaiser erwarte ernstlich, dass er nicht mehr wegen solcher Vergewaltigungen der Juden, die den von ihm gegebenen Privilegien zuwider sind, angegangen werden wird. Unter Vorlage einer Abschrift dieses kaiserlichen Schutzbriefs wendet sich nunmehr Babbi Josel in einem Schreiben vom 15. März 1548 an den Bürgermeister und Bichter und an die Gemeinde in Gochsheim 5), um als ״gemainer *) Vgl. Grätz, Geschichte der Juden Band IX, S. 304. 2) Es lässt sich demnach vermuten, dass die Versperrung der Synagoge in Schweinfurt im Jahre 1544 (vgl. S. Stein a. a. O. S. 20/21) auch auf die Initiative des Kurfürsten Philipp von Hessen zurückzuführen ist. 3) Dieser Schutzbrief vom 17. Januar 1548 befindet sich in beglaubigter Abschrift im Würzburger Archiv und ist im Anhang (No. VI.) abgedruckt Dass er Rabbi Josels Initiative zu verdanken ist, erfahren wir aus dessen Schreiben an den Schultheissen zu Gochsheim. 4) Vgl. hierzu Ludwig Feilchenfeld, Rabbi Josel von Rosheim, Strassbürg 1898, I. H. Ed. Heitz, S. 58 ff. R) Das Schreiben an den Bürgermeister zu Gochsheim ist im Original mit Rabbi Josels Siegel (ein Stierkopf mit grossen Hörnern, in Anlehnung an V M., 33,17, und imprägniertem hebr. Namen Joseph) im Würzburger Archiv vorhanden, das an den Kurfürsten in doppelter Kopie; beide sind im Anhang 3