Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
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31 sich ein Schreiben des Kurfürsten vom 31. Januar 1556, (Vgl Anhang No. V), das schon auf diese Angelegenheit Bezug nimmt. Am 11. Februar und 19. März 1556 finden dahingehende Verhandlungen in Hammelburg statt,desgleichen 1558 mit den Würzburger Gläubigern (Vgl. Stein, Monumenta S. 502). Der Rat nimmt jedenfalls hinsichtlich der Kommiss-Schulden, wie die Ratsprotokolle vom 13. Mai 1560 zeigen, den Vergleichs- Vorschlag der kaiserlichen Kommission gerne an; er lässt ihn öffentlich anschlagen und sucht bei dem Kurfürsten um diesbezügliche Hilfe nach. Wenn er darum nach den Ratsprotokollen vom 20. September 1560 auf erneutes Ansuchen der Juden, dio nochmals eine Tagfahrt wünschen, beschliesst, dass man es bedem durch die kaiserlichen subdelegierten Kommissarien gegebenen Abschied belassen wolle, zumal nach Abzug der Kommiss-Schulden ihre gegenseitigen Forderungen beinahe gleich sein würden, so hat er in dieser Beziehung die Juden nicht anders behandelt, als die anderen Bürger. Der Rat, resp. die Stadt, wandte die auch bei dem Bankerott einer Privatperson üblichen Mittel zur Sanierung der Verhältnisse an. Aber für die Juden war die Sache doch anders gelagert; sie hätten gewiss gerne auf die Summe verzichtet, wenn sie in Schweinfurt hätten bleiben und sich wieder ansiedeln dürfen; sie hätten alsdann die Pflicht, zur Sanierung der Stadt mitbeizutragen, gerne erfüllt; so aber mussten sie die Gewalt der Menschen und die Gewalt der Verhältnisse gleichzeitig mit aller Wucht fühlen. Uebrigens waren es auch nicht die Juden allein, die mit diesem Verfahren, Schulden von sich abzuschütteln, nicht zufrieden waren. Gabriel von Hesspergh verlangt nach den Ratsprotokollen vom 25. November 1560 eine Versicherung für eine Schuld von 200 Goldgulden, die Wendel Rossmann in die Markgräfliche Kommiss gegeben und die er als Albrecht Schrumpfens Erbe zu fordern habe. Sie wird ihm gegeben. Allein schon am 27. Januar 1561 verlangt Hesspergh umgehende Bezahlung mit allen Zinsen, widrigenfalls er alle Schweinfurter, deren er habhaft werden könne, gefänglich einziehen würde. Der Rat will in dieser Sache die Hilfe des Kurfürsten anrufen. Ein anderer ungestümer Gläubiger ist (Ratsprotokolle vom 7. Febr. 1561) Boppenlawer vonVolkach. Ihn