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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 153

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 153)
Language
German
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IRI
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30 Jakob Jud hat 7 Puder und 2 Viertel Wein, das Puder gleichfalls für 15 fl. gerechnet, an die Kommiss und nach dem Brand für 8 fl. ins Spital geliefert (das letztere ist also keine Kommis-Schuld); ferner hat er 41 Taler für zwei Pferde und 96 Gulden für Tuch zu fordern. Endlich liquidiert Abrabam Jud für 62 fl. Tuch und 2 Puder, 9 Eimer1) und 22 Viertel Wein, das Fuder zu 15 Gulden. Nach diesen Darlegungen würde sich die Schuld der Juden an den Eat nach ihrer Ansicht auf ungefähr 200 fl. belaufen, hingegen der Rat ihnen nach ungefährer Berechnung ca. 555 fl. schulden. Die Forderungen der Juden sind einesteils also direkte Geldforderungen, andrerseits Ansprüche wegen Lieferungen in die Markgräfliche Kommiss während der Belagerung. Betreffs der letzteren Schulden, die der Stadt nicht geringe Sorge machten, bemerkt nun die alte Ratschronik (Stein, Monumenta S. 481), dass die Bürger, die die Lieferungen in die Kommis nur betätigt hätten, weil der Rat und Bürgermeister sich als Bürge und Selbstschuldner erklärt hatte, ungestüm auf Befriedigung ihrer Forderung drängten, da sie das Geld zum Wiederaufbau gebrauchten. Der Rat setzte es nun bei der kaiserlichen Kommission, die zu dem Zwecke eingesetzt wurde, durch, dass die Angelegenheit in die Hände der Städte Worms, Nürnberg und Rothenburg gelegt wurde. Diese brachten nun einen Vergleich dahin zu stände, dass der Rat nach und nach einen Teil der Summe, auf die sich das hingegebene Silbergeschmeid belief, in Raten an die Bürger bezahlen solle. Wiewohl nun kaum die Hälfte gezahlt wurde, belief sich die Summe doch auf 9000 fl., nach Angaben des Rats aber in den Berichten anderer Chroniken auf 40000 fl. Hingegen bestimmte die kaiserliche Kommission, dass für die Lieferung an Tuch, Wein und Getreide die Stadt den Bürgern keine Entschädigung zu zahlen brauche. Die Erben des Markgrafen sollten durch die Stadt beim Reichskammergericht auf Schadenersatz verklagt werden. Die Verhandlungen mit den Gläubigern der Stadt zogen sich über viele Jahre hin. In unserem Akt befindet l) Ein Fuder enthielt 12 Eimer,

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