Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 152)
- Language
- German
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29 Der Hat verlangt von den Juden: 100 fl. Schutzgeld für das Jahr 1553. 20 fl. Miets-Entschädigung für die Synagoge und den Friedhof für die Jahre 1553 und 1554. 250 fl., die des Rats Vorfahren im Amt für Samuel erlegt hätten, ״die furtter ghein Heidelberg zu schaffen vnd daselbst wider zu bezalen“1). 50 fl. die der Hat für Samuel an dessen Schwiegersohn Salomon erlegt habe (es waren eigentlich 100 fl., 50 fl. seien wieder ״gefallen“), desgleichen ebenso an denselben 70 Thaler, in Müntz übergeben. Endlich 107 fl. Schuld des Juden Jakob für übergebene ״Müntz“, für die er zu Pfingsten 1553 hätte ״Patzen“ liefern sollen. Die Forderungen des Magistrats belaufen sich mithin auf ca. 650 fl. Allein die Juden erklären, dass sie gewiss nicht schuldig seien, für das Jahr 1553 das Schutzgeld von 100 fl. zu zahlen, da durch den unmittelbar mit dem Beginn des ersten Vertragsjahres ausgebrochenen Krieg ihnen der Betrieb jeglichen Geschäftes unmöglich geworden sei. Hingegen seien sie bereit, sich mit den Stadteinnehmern über die Zahlung des geforderten Schul- und Kirchhofzinses zu einigen (ihn für zwei Jahre zu fordern, war insofern unbillig, als ja in der Mitte des Jahres 1554, also nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs, die Stadt zerstört und sofort die Juden ferngehalten wurden). Den dritten Posten mit 250 fl. bestreitet Samuel entschieden; er selber habe 250 fl. nach Heidelberg erlegt und noch dazu 3 fl. Botenlohn dafür bezahlt. Er aber habe für die Stadt einem Wolf Kochen zu Frankfurt, Zitterer genannt, 4 Goldgulden geliehen; 5 fl. Zehrung für Pferde ausgelegt; ferner hätten Ludwig Scheffer und Weissgerber Stintzing je 50 fl. an des Rats Gesandte für ihn, Samuel, gezahlt, also 100 fl. im ganzen. In die Markgräfliche Kommiss habe er für die Stadt für 31 fl. Tuch und 2 Fuder und neun Viertel Wein, das Fuder zu 15 fl. geliefert. י) Wahrscheinlich handelt es sich bei dieser Summe um ein Schutzgeld an den Kurfürsten (\ergl. S. 34/35) cder um durch den Kurfürsten als Reichsvogt an den Kaiser abzuliefernde Steuern.