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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 151

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 151)
Language
German
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28 Registraturgebühren 6 Goldgulden, wie am Ende der Urkunde angefügt ist. Wenn wir nunmehr die finanzielle Auseinandersetzung der Juden mit der Stadt kennen lernen wollen, so kann ein gerechtes Urteil nur gefasst werden bei gleichzeitiger Betrachtung der Art und Weise, wie sich der ßat mit seinen übrigen Stadtgläubigern abgefunden hat. Hierbei ist zu bemerken, dass es sich bei dem aus den Akten ersichtlichen Streit nicht um die Privat schulden Schweinfurter Bürger an die Juden handelt, deren Höhe, nach Mitteilung des Rats an den kurfürstlichen Gesandten Heinrich von Gicb in Kirchenthumbach (S. 13) fl. 8000 beträgt, sondern um die Schulden der Stadt selber. Abgesehen von den Aufstellungen Samuels in seinen Eingaben aus dem Jahre 1555, wonach er dem Rat 1000 fl. vorgestreckt hat, die dieser dem markgräflichen Obersten hatte geben müssen, und wonach weiterhin des Rats Gesandte für ihn 100 fl. in Frankfurt eingenommen hätten, erfahren wir aus den Akten nichts über die Forderungen des Rats und der Juden bis zum Jahre 1560. Vom 16. Februar 1560 ist ein in drei Ausfertigungen niedergelegtes Protokoll vorhanden, nach welchem durch Subdeiegierte einer kaiserlichen Kommission, als welche Hermann Hartlaub und Kilian Göbel fungieren, die gegenseitigen Forderungen geltend gemacht werden und eine gütliche Einigung versucht wird. Dieselbe wird freilich nicht erreicht und der Bescheid der subdelegierten Kommission lautet dahin, dass die Sache jetzt an das ordentliche Gericht geleitet werden soll. Die Angelegenheit hat jedenfalls schon vorher mehrere Instanzen durchlaufen; es wäre sonst merkwürdig, dass die Juden nach ihrer Austreibung 1555 nicht gleich auf Bezahlung gedrungen hätten. Indessen mag die Verzögerung auch mit der Ordnung der Schulden der Stadt überhaupt, von der nachher gesprochen werden wird, begründet werden können. In den nun gleich aufzustellenden Schuldposten fehlen die oben und die schon früher erwähnten fl.. 1000, die Samuel dem Rat in bar für den markgräflichen Obersten vorgestreckt hat; es scheint, dass diese Summe unterdessen von dem Rat beglichen worden ist.

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