Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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28 An den kaiserliclieu Kommissar Dr. Felix Hornung, den Hofrat und Residenten im Fürstentum Lützelburg, werden Abschriften der beiden Eingaben an den Kaiser und an den König eingesandt, gleichfalls am 15. August, und derselbe in einem Begleitbrief um Einwirkung auf die beiden Majestäten dringend gebeten. Desgleichen werden an Hartlaub am 15. August die drei auf den Rat des Kurfürsten ausgefertigten Schreiben an Kaiser, König und Dr. Hornung mit Begleitschreiben abgesandt und derselbe gebeten, diese Schreiben zu begutachten, eventuell zu verbessern, abschreiben zu lassen und zu übergeben, jedenfalls mit den befreundeten Instanzen Rats zu pflegen, besonders mit den kurfürstlichen Räten, und keinen Fleiss und keine Mühe zu scheuen, um zu dem erwünschten Ziel zu gelangen. Hermann Hartlaub berichtet denn auch in einem Schreiben an den Rat vom 30. August, dass der kaiserliche Kommissär des Rats Eingaben wegen der Juden am 27. August in seinem Beisein per Post an den kaiserlichen Hof abgesandt habe. Der kaiserliche Kommissär habe ihm tröstlich versichert, dass bis zum 7. September sicher eine Antwort, wie begehrt, ohne die römische Königliche Majestät — darauf beruhte ja, wie wir gesehen haben, der ganze Plan! — eingehen werde. Der kaiserliche Komimssär habe Hartlaub ganz besonders geraten, insolange, als nicht die kaiserliche Antwort auf des Rats Gesuch angelangt sei, nicht mehr auf der königlichen Kanzlei um Bescheid nachzufragen. Am 10. September meldet Hartlaub dem Rat, dass Abraham Jud mit seinem Anhang jetzt wieder in Augsburg und täglich vor der königlichen Kanzlei zu sehen sei. Falls nun die Juden in seiner Abwesenheit in ihren ״bossen Ducken“ abermals einen königlichen Befehl erwirkten oder überhaupt von neuem ein Ansuchen stellten, so sollte der Rat sich mit ihnen auf gar nichts einlassen, sondern es ihm mitteilen; er wolle dann sehen, einen Rat zu geben, ״wie man für denn gottes mörder vnd meynn verrether kundt pleibe.“ Hartlaubs Rat war nicht mehr nötig; der kaiserliche Kommissär hatte Recht behalten. Schonam3. September hatte Kaiser Karlmitder bei Mühlich und Hahn, Chronik der Stadt Schweinfurt S. 252 ff. abgedruckten Urkunde (bei Fr. Stein Monumenta als Regest gebracht S. 529) den Wünschen des Rats willfahren. Wann dieselbe in