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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 146

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 146)
Language
German
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23 die für die Sache des Rats glückliche Weisung, an den Kaiser selbst zu schreiben, gegeben hat. Es war das ein diplomatischer Griff, den der Erfolg gerechtfertigt hat. Am 15. August 1555 geht also auch ein Gesuch des Rats an den Kaiser ab. Dadurch wurde die schliessliche Entscheidung den Händen des durch Gründe der Billigkeit und Gerechtigkeit für die Juden bereits eingenommenen Königs Ferdinand entrissen und der höchsten Instanz, dem Kaiser, anheimgegeben, der durch den kaiserlichen Kommissär bereits für die Stadt günstig gestimmt war und, da er damals sich nicht in Deutschland aufhielt, von den Juden nicht aufgesucht worden ist, einmal weil die nunmehrige Entscheidung staunenswert rasch erfolgte und dann auch, weil die Juden wahrscheinlich kaum daran dachten, dass ein anderer als der den Kaiser vertretende königliche Bruder mit der Sache befasst würde. Die Ueberraschung war dieses Mal jedenfalls auf Seiten der Juden. Von allen den zuletzt erwähnten Schriftstücken interessiert uns selbstverständlich am meisten die Verantwortungsschrift des Rats an den König Ferdinand vom 10. August 1555; denn sie muss, wie sich erwarten lässt, die Gründe des Rats für sein Verhalten gegenüber den Juden und auch die Entkräftung der durch Samuel dem Rat gemachten Vorwürfe bringen. Sehen wir uns den Inhalt dieser Gegeneingabe an! Der Rat entschuldigt sich wegen der Unterlassung einer Antwort auf das erste königliche Reskript, infolge deren er nunmehr auf beide königlichen Kundgebungen gemeinsam zu antworten veranlasst ist, mit dem Mangel aller offiziellen Urkunden in der Angelegenheit, die bei dem Brande durchs Feuer vernichtet worden seien, und mit dem Tod aller der älteren Bürger und Ratsfreunde, die über die Sache hätten Auskunft geben können, die aber durch Jammer, Not und Kummer jetzt elendiglich verstorben seien; demgemäss wäre eine frühere Antwort unmöglich gewesen. Was nun der Juden Ansuchen, das der König unterstütze, anlange, so wäre die arme Comun zum untertänigsten Gehorsam bereit, wenn nicht nachfolgender Schaden zu befürchten wäre. Bisher schon hätte die Bürgerschaft durch diese und andere zugewanderte Juden Schaden genug erlitten; von ihrem *un-

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