Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 143)
- Language
- German
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20 durch einen Boten mit Schreiben vom 15. Juni dem Rat davon Nachricht gegeben und den Rat im Namen der kurfürstlichen Räte angewiesen, so zu verfahren, wie er es dann nach seinem Schreiben an Hartlaub vom 26. Juni tatsächlich getan hat. Das Schreiben von 15. Juni beantwortet der Rat mit einem solchen vom 22. Juni, das keine neuen Momente in der Sache vorbringt, dahingegen aber die unangenehme Ueberraschung widerspiegelt und jedenfalls alle Hoffnung auf den Kurfürsten setzt. Das Schreiben an den Kurfürsten geht am gleichen Tag, wie der Brief an Hartlaub ab, am 26. Juni. Es nimmt auf die das Gesuch der Juden abweisende Antwort des Kurfürsten mit dem Ausdruck der Dankbarkeit Bezug und berichtet von dem Eingang des königlichen Schreibens. Der Standpunkt des Rats ist nun gegen früher infolge der königlichen Entscheidung ein etwas veränderter. Den Juden sei es nicht um die drei Jahre zu tun, sondern um eine ״ewige bewonung, weliches dan zuuorderst gottes lob vnd erh auch christlicher heyliger warer religion verhintterlich vnd ergerlich vnd dan vnsre armen Gemeinde gründlicher verdurplicher schade sein wurde“ Der Rat bittet darum den Kurfürsten, alles zu tun und durch seine Räte tun zu lassen, dass die Stadt sich der Juden , erweren“ könne, und ihm mitzuteilen, wie er dem König antworten solle. Indessen rascher, als die Weisung des Kurfürsten hinsiehtlieh der Antwort an König Ferdinand, traf ein zweites königliches Schreiben ein, das in ziemlich ungnädigem Ton gehalten war und den Ernst der Situation keineswegs verkennen Hess. ״Der Juden arglistige Geschwindigkeit‘1, über die der Rat in einem Schreiben an Hartlaub und an die kurfürstlichen Räte klagt, hatte ihn überrascht. Es scheint, dass die Juden selber in Augsburg beim König waren; es geht dies aus einem Schreiben Hartlaubs an den Rat in einem späteren Stadium der Angelegenheit (10. September 1555) hervor, worin er berichtet, dass Abraham Jud und sein Anhang wieder in Augsburg und täglich vor der kaiserlichen Kanzlei zu sehen sei; demgemäss muss er also auch schon früher dort gewesen sein. Diese zweite Urkunde Ferdinands, mit des Königs Unterschrift und Siegel versehen, ist vom 16. Juli ab Augsburg da־ tiert und wurde durch Samuel und Jakob wiederum in Gegen-