Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 142)
- Language
- German
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19 Sinne seiner Wünsche und ganz besonders bittet er, dass der Kaiser, falls der Kat Einwürfe gegen seine Darstellung vorbringen sollte, nichts bewilligen möge, ohne seine und der Seinen Verantwortung gehört zu haben. Samuels Darlegungen an den Kaiser verfehlten ihre Wirkung nicht. Der römische König Ferdinand I., der Stellvertreter Karls V. in Deutschland, erlässt von Augsburg aus unter dem 14. Juni 1555 einen ״gnädigen Befehl“ an den Kat, angesichts der schweren erlittenen Not der Juden sie doch mindestens bis nach Ablauf der ״verschriebenen“ Jahre, also noch drei Jahre, bei sich aufzunehmen, ihre Häuser aufbauen und wie zuvor handein zu lassen. Der gerechte Sinn des römischen Königs, der den Juden im allgemeinen durchaus nicht günstig gesinnt ist — lies? er die Juden doch 1554 aus Niederösterreich und Grörz austreiben! — setzt es als selbstverständlich voraus, dass der Eat zum mindesten doch sein gegebenes und besiegeltes Wort hält. (Originalurkunde, abgeduckt Anhang No. III). Der Bescheid König Ferdinands I. ist auch im Einklang mit seinem der Stadt gegebenen Privileg vom 20. März 1542 (Fr. Stein Monumenta S. 529), da auch dort der Nachdruck auf die ״Bewilligung“ gelegt ist. Die Urkunde des Königs, mit seiner Unterschrift und seinem Siegel versehen, ist an den Bürgermeister und Eat adressiert. Indessen muss das kaiserliche Schreiben an Samuel überschickt worden sein; denn wie der Eat am 26. Juni Hermann Hartlaub nach Augsburg berichtet, erschien Samuel am 26. Juni vor dem versammelten Eat und übergab vor einem Notar und zwei Zeugen das königliche Eeskript mit der darin verwahrten ״Judenbestallung“ des Kats. Der Kat bescheidet den Juden dahin, dass er dem König eine eigene Botschaft in der Sache senden werde. Er teilt Hartlaub mit, dass er die Mitteilung von der königlichen Entscheidung an den Kurfürsten mit der Bitte um Intervention gelangen lasse, und bittet Hart-laub, bei den kurfürstlichen Käten in Augsburg für die den Juden abträglichen Wünsche des Kats zu arbeiten. Der Eat war durch das königliche Eeskript keineswegs überrascht; denn Hartlaub hatte schon durch den kaiserlichen Kommissär von dem den Juden günstigen Entscheid erfahren,