Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 141)
- Language
- German
- Belongs to
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18 Freiheiten und Privilegien dahin: ״das wir Juden, wo wir im heiligen Reich gesessen oder hinfüro sitzen werden, vngehindert bleiben, vnd on Irer Kay. Mst. sondere Zulassung vnd vorwissen» nicht solten vertriben werden.“ Es seien aber noch mehr Freiheiten und Privilegien, welche durch den Kaiser Karl V. selber konfirmiert seien. Auf diese Privilegien und auf des Rats eigenen Freiheitsbrief gestützt und im Hinblick auf die Opfer, die er für den Rat im Markgräfler-Krieg gebracht habe, da er 1000 Gulden hat erlegen müssen, dem Rat Geld, Wein und Tuchgewand im Betrag von etlichen 100 Gulden ferner vorgestreckt und alle Beschwerlichkeiten des Kriegs durch Gewährung von Essen, Trinken, Herberge an das Kriegsvolk getragen habe, so dass er selber in merkliche Schuldenlast gekommen sei, habe er sich, der schwer Gebeugte, dessen Vater schon fünfzig Jahre in Schweinfurt gewohnt hat, der durch allerhand aufrichtige Handtierungen, besonders aber durch die Arznei die Bürger sich zu Dank verpflichtet habe, der infolge des Kriegs sogar noch in Haft geraten1), schliesslich durch die Verheerung der Stadt und die Verbrennung seiner Häuser an den Bettelstab gebracht worden sei, so dass etliche gute Freunde aus Mitleid ihm ihre Hilfe beim Wiederaufbauen zugesagt haben, an den Rat gewandt, ihm den Aufbau seiner Häuser zu gestatten. Aber der Rat habe ihm nicht nur den Wiederaufbau verweigert, sondern wolle ihn, trotz der noch auf drei Jahre gütigen Verschreibung, überhaupt nicht mehr in Schweinfurt wohnen lassen. Aber er hoffe zu Gott und zu der Gnade des Kaisers, dass solches Unrecht dem Rat nicht nachgesehen, derselbe vielmehr angehalten werde, seine Verschreibung zu erfüllen und angesichts des Unglücks, das er erlitten, und der Opfer, die er gebracht habe, ihn auch noch länger, ״unausgeschlossen‘4 bei sich zu ״gedulden“; auch sollte der Rat, seiner übernommenen Verpflichtung entsprechend, angewiesen werden, ihm und den Seinen bei der Einkassierung ihrer Schulden behilflich zu sein. Samuel bittet demgemäss um einen ihm mitzuteilenden schriftlichen Befehl an den Rat im נ) Vielleicht ist diese Haft, die Samuel erwähnt, identisch mit dem in Stein S., Geschichte der Juden in Schweinfurt, S. 43 erzählten Aufgreifen von Juden bei Ausfällen der markgräflichen Soldaten-