Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 140)
- Language
- German
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17 neue Gesichtspunkte nicht enthält, nur wegen der Verschweigung der kaiserlichen Privilegien der Juden durch die Gesandten, denen er eine günstige Deutung zu geben versucht (vgl. S. 15 Anmerkung 3), zu entschuldigen und bittet den Kurfürsten, die Juden, sollten sie nochmals ansuchen, wieder abzuweisen. In einem Erlass vom 30. Mai, der auf dieses Schreiben des Rats Bezug nimmt, beruhigt sie der Kurfürst (vgl. Anhang No. II.) dahin, dass, trotz inzwischen eingelaufener Supplikation der Juden, es bei dem den Rats-Gesandten mitgeteilten, der Stadt günstigen Bescheid sein Bewenden habe, demzufolge die kurfürstlichen Räte in Augsburg angewiesen seien, mit allem Fleiss die Juden von der Stadt fernzuhalten. Dieser abschlägige Bescheid sei auch den Juden auf ihre Eingabe mitgeteilt worden und daran könne weder der Umstand, dass er ihren Vertrag nicht gekannt, noch die darauf eingelaufene Drohung der Juden, sie würden sich beim Kammergericht oder sonstwo beklagen, etwas ändern; die Klage sei ihnen nicht gewehrt; sie mögen hinlaufen, wohin sie wollen. Mit diesem ablehnenden Bescheid tritt die Angelegenheit in ein neues Stadium. Der verachtete, vergewaltigte Jude des Mittelalters lässt sich fast immer treten, wie der Wurm; er ist die personifizierte Erfüllung des Gebetswortes: * Meine Seele möge wie der Staub allen gegenüber sein“; der Staub lässt sich treten, ohne wieder zu treten. Woher hätte der Jude auch den Mut einer tapfern Gegenwehr gewinnen sollen? Aber gerade darum imponiert uns Schmul Jud nicht wenig; er hebt sich von seiner Zeit ab; er ist mutig, energisch, zäh und tapfer. Schmul Jud bringt seine gerechte Sache und wohlbegründete Klage vor den Kaiser. Das Gesuch an den Kaiser trägt kein Datum; aber der Erlass des römischen Königs Ferdinand, der in Stellvertretung seines kaiserlichen Bruders die Sache behandelt, ist vom 14. Juni ab Augsburg datiert. Dem Gesuch Samuels an den Kaiser ist der mit dem Rat im Jahre 1553 geschlossene Vertrag in notariell beglaubigter Abschrift beigelegt. Samuel hat also jedenfalls nach dem abweisenden Bescheid in Heidelberg sofort den letzten, ihm noch übrig gebliebenen Weg betreten. In seiner Eingabe definiert Samuel die den Juden zu teil gewordenen kaiserlichen