Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 139)
- Language
- German
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16 Seite ständen, des Inhalts, dass jedermann zu der ״billigkheit vnd zu vnsere schulden behulfflich sein sollen vnd Niemandts zu beschweren gestadt werden als bey hoher Peen“. Da nun der Rat erklärt habe, er könne der Juden Gesuch nicht ohne Wissen des Schirmherrn, des Kurfürsten, bewilligen, so bitte er, dass der Kurfürst den Rat auffordern solle, dass er in Beachtung von Recht und Billigkeit die Juden wieder einziehen lasse, damit sie wieder zu einer Heimstätte und allmählich zur Bezahlung ihrer Schulden kämen. Samuel versichert noch, dass schon die Pflicht der Dankbarkeit sie veranlassen würde, dass ״wir vnss gegen meniglichen In aller gebur zu halten“. Am 1. Mai 1555 erscheinen Jacob und Abraham, die offenbar ihr Gesuch persönlich in Heidelberg vertreten hatten, vordem Rat und erklären, dass sie zuerst in Heidelberg in der kurfürstlichen Kanzlei einen Bescheid, dahin gehend, erhalten hätten, sie, die Räte, könnten den bereits ergangenen (den Juden ungünstigen) Bescheid nicht ändern. Als sie dann aber auf ihren Vertrag mit dem Rat und ihre kaiserlichen Privilegien hingewiesen hätten, da hätten die Räte erklärt, von diesen Urkünden wäre ihnen durch die Gesandten des Rats nichts mitgeteilt worden, üebrigens sollten die Juden nachsuchen, wo sie könnten und möchten; der Rat in Schweinfurt würde sie auf ihr Bitten vielleicht doch wieder einnehmen. Auf diese Vorstellung gibt der Rat wieder eine ausweichende Antwort. Die Juden sollten den schriftlichen Bescheid der kurfürstlichen Kanzlei beibringen; daraufhin würde er sich wieder äussern. (Protokoll vom 1. Mai 55, abschriftlich mit Begleitschreiben an Hermann Hartlaub gesandt). Der Rat war sich des wahren Charakters der Antwort der kurfürstlichen Kanzlei wohl bewusst; er sucht sich in einem Schreiben vom 20. Mai 1555 an den Kurfürsten, das im übrigen vnuerhindertt Irem gewerben nach passieren vnd mitt den Zole unbeschwerdt zu lassen.“ Aehnlich spricht sich der Rat auch in dem schon oben erwähnten Schreiben an den kurfürstlichen Gesandten (Akt des Würzburger Archivs) aus. Dieses Schreiben ist ohne Datum, ist aber hier einschlägig• Der Kurfürst verlangte Aufklärung über den Charakter der Ansiedelung der Juden und der Rat gibt sie in diesem Schreiben, in dem er auch, wie oben mitgeteilt, den finanziellen Bankerott als Grund der beabsichtigten Fernhaltung unzweideutig verrät.