Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 138)
- Language
- German
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15 Am 24. April 1555 lief das Gesuch Samuels bei der kurfürstlichen Kanzlei ein; der Kurfürst berichtet in einem Schreiben vom 30. Mai an den Kat über die bereits erfolgte Abweisung der Juden 1). Dem Rat war dieselbe schon vorher bekannt, jedenfalls durch seine Gesandten, dann aber auch durch Abraham und Jakob, die, wie wir später sehen werden, nochmals beim Rat vorsprechen, um wegen des Bescheids der kurfürstlichen Kanzlei mit dem Rat zu verhandeln. Das am 1. Mai darüber aufgenommene Protokoll sendet der Rat am 3. Mai an Hermann Hartlaub nach Augsburg zu dessen Information. In seiner Eingabe an den Kurfürsten reinigt sich Samuel zuerst in eingehender Darstellung, wie wir bereits oben geschildert haben, von dem Vorwurf, dass er Schweinfurt heimlich ohne Wissen des Rats verlassen habe. Er weist darauf hin, dass die zurückgebliebenen Mannspersonen seiner Familie, die Frauen und die Kinder die gleichen Beschwernisse erlitten hätten, wie die übrigen Bürger; sie hätten durch Gewährung von Herberge, Geld, Speise und Trank an das Kriegsvolk grosse Opfer bringen müssen und ganz besonders 1000 Gulden dem Rat vorgestreckt, die dieser dem Obersten des markgräflichen Kriegsvolkes hatte geben müssen. Dieses Geld haben sie, die Juden, nur mit schweren Kosten aufgebracht und seien es noch schuldig, ohne zu wissen, wie sie es bezahlen sollten; denn durch die Zerstörung der Stadt seien auch ihre Häuser verbrannt und so seien sie ganz an den Bettel״ stab gebracht. Als sie sich nun an den Rat mit der Bitte um Wiederaufbau gewandt hätten, hätte dieser die Billigkeit ihres Verlangens anerkannt. Allein der alte, billig denkende Rat sei durch das furchtbare Sterben dahingerafft worden2) und die neuen Ratsherrn wollten sie, die Juden, nicht mehr zulassen, trotzdem sie nicht nur ebenso viel, wie alle anderen Bürger, getragen und gelitten hätten, sondern noch viel mehr und trotzdem der Rat durch seine Verschreibung gebunden sei und ihnen, den Juden, auch noch besondere kaiserliche Privilegien3) zur ג) Vgl. Anhang II. 8) Vergl. Stein, Fr. Geschichte der Reichsstadt Schweinfurt, II. Band,S. 186. 3) Die Berufung auf diese Privilegien erklärt der Rat in seinem Schreiben an den Kurfürsten vom 20. Mai 1555 als für die vorliegende Frage nicht in Betracht kommend, ״die doch anderst nichts sindt dan das Kay. Mst. Sie die )uden ln Schutz vnd schirm genomen, Vnd gepotten hath, Sie