Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 134)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486273--1260-3487622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ii halten hat. Auch vorenthalte ihm der Rat trotz öfteren Nachsuchens beim Bürgermeister Jakob Göbel sein Schuldbuch, das ihn in den Stand setzte, seine Schulden einzukassieren, wiewohl dasselbe nach Aussage seines beim Bürgermeister nachsuchenden Schwiegersohnes Salomon noch vorhanden sei. Er bittet ganz besonders, dass der Rat ihn dessen überheben möge, weitere Schritte in der Sache zu tun, die er aber angesichts seines unüberwindlichen Schadens tun müsste. Ueber den Vorwurf, er habe heimlich die Stadt verlassen, ist er empört. Am Abend vor der Ankunft des Markgrafen in der Stadt sei der Bürgermeister Jakob Göbel persönlich zu ihm gekommen und habe ihm und anderen Juden geraten, sich eine zeitlang ausserhalb der Stadt aufzuhalten; wenigstens die Mannspersonen sollten es tun; für die Frauen und Kinder wollte der Rat schon sorgen. Es wäre für die Stadt und für die Juden besser, wenn sie das täten. Aber nicht alle haben gehorcht1). Ihn aber habe der Bürgermeister um Mitternacht zwei Stunden lang um die Stadt geführt, habe selber Samuels Frau den Schlüssel zu dem Turm beim Judenkirchhof übergeben, worin er sich einige Tage versteckt gehalten habe, und ihm dann ״volgens“ befohlen, sich einige Zeit ausserhalb der Stadt aufzuhalten. Weder er, Samuel, noch sein Vater hätten jemals etwas ohne Wissen und Willen des Rats getan. Samuel fasst demgemäss seine Bitte an den Rat nochmals dahin zusammen, der Rat möge den besiegelten Vertrag einhalten, möge sie, die Juden, bauen lassen und ihnen bei dem Bau mit Holz etc. behilflich sein; er möge ferner einen neuen Vertrag mit ihnen auf längere Zeit schliessen und vor allem auch Samuel das sogenannte Judenbuch seiner Schulden halber aushändigen. Samuel unterschreibt diese Eingabe für sich und zugleich für seine ״hausshebigen“ Kinder, also seine ganze Familie. Er ז) Die Darstellung dieses Punktes ist hier nach den Ausführungen in der Klageschrift an den Kurfürsten als Reichsvogt ergänzt. — Uebrigens geht aus diesem Satz auch hervor, was anderweitig schon bezeugt ist, dass ausser Samuels Familie noch Juden zur Zeit der Zerstörung in Schweinfurt gewohnt haben (vergl. S. Stein, Geschichte der Juden in Schweinfurt, S. 18, 42 und oben S. 9 Punkt 24); diese aber scheinen den Gedanken der Wiederansiedelung in Schweinfurt gar nicht gefasst zu haben.