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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1906-01-01 · IV. 1906 - 5667 (1906) · page 133

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IV. 1906 - 5667 (1906)
Date
1906-01-01
Page
– (sequence 133)
Language
German
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lö Das ist der Inhalt des Schutz- und Freiheitsbriefs unseres Schmul Jud in seinen einzelnen Punkten; es wird wohl zuzugeben sein, dass der Namen ״Freiheitsbrief“ in diesem Fall fast paradox klingt. Auf das aus diesem Brief hervorgehende, unbezweifelbare, verschriebene und versiegelte Recht stützt sich nun Samuel, wenn er alsbald nach dem Brand, ähnlich wie die anderen Bürger, ans Wiederaufbauen seines Hauses und derer seiner Familie gehen will. Er lässt zunächst durch seinen Eidam Jakob seine Bitte des öfteren dem Rat vortragen; der Rat gibt immer wieder eine ausweichende, scheinbar tröstliche Antwort und hält ihn ungefähr drei viertel Jahre hin. Schliesslich als Jakob wieder im Namen seines Schwiegervaters vorspricht, erklärt der Rat rundweg, dass er die Juden nicht mehr zum Bauen und zur Wiederansiedelung zulasse, dass er an den aufgerichteten Vertrag sich nicht gebunden erachte, da Samuel heimlicher Weise sich ohne Wissen des Rats aus Schweinfurt entfernt habe. Auf diesen mündlichen Bescheid hin wendet sich nun Samuel mit einem schriftlichen Gesuch am Montag nach Mathiastag (24. Februar) 1555 an den Rat. In diesem Gesuch gibt er zunächst seinen! Schmerz und Befremden Ausdruck, dass der Rat, der zwei Jahre sein Wort gehalten habe, jetzt wortbrüchig werden wolle. Er beruft sich auf seinen und seines Vaters Aufenthalt in Schweinfurt, der mehr als sechzig Jahre umspannt, auf die Verdienste, die er sich durch seine Arzneikunde, durch Geldleihen bei mässiger Verzinsung um alle Bürger erworben habe, er hebt hervor, wie er und alle Juden stets alle bürgerlichen Beschwerden, gleich allen anderen, willig getragen haben und auch künftig tragen würden; er betont, welch grossen Geldschaden und welch schwere persönlichen Verluste der Markgräflerkrieg ihm gebracht habe; sein Weib und seine Töchter seien infolgedessen gestorben; viele seinerund seiner Schwiegersöhne Schuldner seien gestorben und, wiewohl dieselben Güter hinterlassen hätten, hätte der Rat den Verkauf derselben zugegeben, trotzdem die Schulden noch unbeglichen sind. Der Rat habe also auch nach dieser Richtung sein Wort nicht gehalten. Auch hätten des Rats Gesandte in Frankfurt a. M. bei Ludwig Scheffer 50 Gulden und bei Stintzing 50 fl. erhoben und zwar für ihn, Samuel Juden, die er offenbar noch nicht er-

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