Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 338)
- Language
- German
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275 der Verstorbene von der Hand in den Mund gelebt und den Erben gar nichts hinterlassen hat, sodass sie ganz ausser Stande sind, die Steuern zu zahlen? Ist es recht, dass die Bezahlung der Steuer des Verstorbenen^der Erfüllung aller seiner Verpflichtungen gegenj seine Gläubiger, ja selbst gegen seine Frau vorangeht? Durch solche Verhältnisse, an denen auch eine neueVeranlagung nichts ändern kann, siehtjsich jeder genötigt, seinen Handelsbetrieb einzuschränken, damit er nicht wegen der Ausdehnung seines Handels doppelt hoch besteuert werde; unter diesem System leidet der Kredit,^der Friede der Gemeinde wird untergrabenfund jeder direkt dazu gezwungen, ethische Verbote der Thora wie ,Du sollst nicht hassen, nichts nachtragen, niemanden bevorzugen“ u. a. zu übertreten. Anders ist es in den Gemeinden Deutschlands; dort kann die Reparation der Steuern leicht vorgenommen werden, weil sich dort die Juden in Sicherheit und Ruhe ihres Wohlstandes erfreuen, und darum einer dem andern nicht missgünstig ist und weil es sich dort nur um kleine Summen, die Deckung des Gemeinde- und Wohltätigkeitsbudgets“ handelt. Bei uns aber hat eine kleine Gemeinde — nicht halb so stark wie früher — unerschwingliche Summen aufzubringen, sodass wir bald um Steuernachlass einkommen müssen, und das kann unseren Bemühungen um unsere Duldung hier im Lande, die sich ja nur noch auf 72/ג Jahre erstreckt, nur von Schaden sein. Die auswärtigen Juden wollen ihre Kinder gar nicht׳ mehr nach]Prag* verheiraten und viele ehemalige Gemeindemitglieder warten lieber in der Fremde, bis diese unselige Repartition aufgehoben und der alte Modus wieder eingeführt wird, als sich hier in ihrer Heimat ruinieren zu lassen. Wir sehen das einzige Mittel][ zur Besserung*׳der unhaltbaren Lage in der Rückkehr zu dem alten Perdonsystem, wie es durch unsere Gaonim R. Liwa, R. Simon, R. P. . . . (?) und deren Rabbinate eingeführt ]wurde. Es soll also .[das aufzubringende Steuerquantum in^drei Teile geteilt werden und jV3 durch die allgemeinen Abgaben, nämlich Schutzgeld und Lebensmittelsteuer, V3*]durch den:Handelsperdon und J/3״durch eine Vermögenssteuer aufgebracht werden. Der,Handelsperdon sollte in .der Weise eingerichtet werden, dass zu Beginn , des Jahres alle]^ Handel treibenden Juden bezüglich ihres Umsatzes und Gewinnes für