Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 339)
- Language
- German
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276 das künftige Jahr veranlagt werden; im Laufe des Jahres sollte jedes Geschäft und der daraus resultierende Gewinn angezeigt werden und am Ende des Jahres sollten die Gemeindekassierer für den Fall, dass der Geschäftsinhaber einen geringeren als den veranschlagten Umsatz erzielt zu haben vorgab, ihm einen Eid darüber auftragen; weigert er sich den Eid zu schwören, so muss er den veranschlagten Perdon zahlen. Ebenso soll die vom Vermögen zu entrichtende Steuer auf die einzelnen Gemeindemitglieder durch Veranlager repartiert werden; um Willkür bei dieser Reparation unmöglich zu machen, sollte sie zweimal und zwar durch verschiedene Schätzer vorgenommen werden; wer zu hoch besteuert zu sein meinte, sollte sein Vermögen beschwören. Ein derartiger Modus ist auch in den Intentionen der Kaiserin gelegen und diese wird sich gewiss durch solchen Gehorsam eher bewegen lassen, Steuernachlässe zu gewähren; übrigens werden durch ein solches System die Steuern viel leichter aufzubringen und wir in der Lage sein, für die nächste Zukunft mit derartigen Gesuchen zu verschonen. Es werden auch die noch in der Fremde weilenden Gemeindemitglieder nach Prag kommen, man wird sich nicht mehr fürchten müssen, seine Kinder nach Prag zu verheiraten, der Handel und damit der Wohlstand der Gemeinde werden gefördert werden.״ Der Monathalter Ense] Elbogen gab auf diese Ausführungen namens aller anwesenden Vorsteher bekannt, dass die ganze Angelegenheit ehestens vor dem Rabbinate unter Zuziehung der Thoragelehrten verhandelt werden sollte; doch hielten die Vor- Steher, wie nicht anders zu erwarten, da sie ja sämmtlich reich und zumeist untereinander verwandt waren, nicht Wort; sie gingen gleich in der Absicht nach Hause, aus Eigennutz die Reparation aufrecht zu erhalten.