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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 337

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 337)
Language
German
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274 In der Gemeindevorstandssitzung vom 17. Adar, welcher die Vorsteher Abraham Duschenes, Samuel Lev/i Lichtenstadt, Ensel Elbogen, Simon Wedeies, Israel Frenkel1), Wolf Bunzel, Hirsch Pories und Isak Austerlitz beiwohnten, brachten Michel Wien und Herz Neustädtel im Aufträge von 80 Gemeindemitgliedern des Mittelstandes ihre Beschwerden in Steuerangelegenheiten abermals vor; es war dies ihr drittes Einschreiten. Sie führten ungefähr folgendes aus: ״Die Kaiserin hat in ihrem Rescript ausdrücklich bestimmt, dass die Steuern nach dem Vermögen zu leisten seien; wahrscheinlich hätte den Prager Juden eine beträchtliche Summe erspart werden können, wenn man bei der Uebereinkunft mit der Landesjudenschaft das Resultat der von der Kaiserin befohlenen Erhebungen über das Vermögen jedes einzelnen abgewartet hätte; doch das ist schon vorbei. Wie konntet ihr euch aber erdreisten, während ihr selbst dem Auftrage der Kaiserin zuwiderhandeltet, einen Nachlass an den freiwillig übernommenen Steuern zu erbitten. Ist es nicht die schreiendste Ungerechtigkeit, dass von dem Steuerquantum per 105000 fl. mehr als 1/3 — nämlich 36 000 fl. — durch das Schutzgeld und die Lebensmittelabgaben zu gleichen Teilen von Arm und Reich aufgebracht werden soll und die Repartition der übrigen 2/3 durch rücksichtlose Veranlager ganz willkürlich vorge*׳ nommen wird, ohne zu bedenken, dass viele angesehene, früher wohlhabende Mitglieder im Laufe der Zeit ganz heruntergekommen sind, ohne ferner zu bedenken, dass viele Witwen und Waisen, die keinen Annehmer haben und ohne jeglichen Erwerb sind, von ihrem geringen Vermögen leben müssen, während andere es zu Wohlstand gebracht haben? Rücksichtslos wie die Veranlager sind auch die Steuereintreiber, die einfach denen, die nicht zahlen können, ihr Hab und Gut exekutiv versteigern, und, wenn auch dies Mittel erfolglos bleibt, die Zahlungsunfähigen monatelang gefangen halten und schliesslich des Landes verweisen lassen. Ist es billig, dass eine Leiche nicht früher beerdigt werden darf, bis die Hinterbliebenen für den Verstorbenen die Steuer gezahlt haben, wo es doch oft vorkoramt, dass נ) Der Familienname Frankel, wird öfters auch Frenkel, Frenkels geschrieben.

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