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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 336

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 336)
Language
German
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IRI
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278 Stimmung aber für die Frauen zu schmachvoll war, wurde sie auf Einschreiten der Gemeindevorsteher am Sabbath Bamidbar, dem 2. Siwan, dahin abgeändert, dass Jüdinnen nur am Kopfputz oder an der Haube eine gelbe Schleife tragen müssten1). Am 4. Ab 5510, d. i. am 6. August 1750, kamen die Vertreter der Prager und der Landesjudenschaft überein, dass für die folgenden 8 Jahre, in welchen sie im Lande bleiben durften, die Steuern von beiden Teilen in gleicher Höhe gezahlt werden, eventuelle Steuernachlässe seitens der Kaiserin in den ersten 4 Jahren zu 2/3 den Prager Juden, zu 1/3 der Landesjudenschaft, später aber beiden zu gleichen Teilen zu Gute kommen sollten; für länger hinaus sollte aus dieser Vereinigung für keinen Teil eine Verbindlichkeit erwachsen. Am 5. Ab brachten 80 Gemeindemitglieder aus dem Mittelstände ein Gesuch bei der Repräsentation ein, in welchem sie ausführten, dass bisher die Steuern nach dem Geschäftsertrage und, was noch fehlte, nach dem Vermögen eingehoben wurden, auch die Kaiserin habe in ihrem Rescript darauf hingewiesen, dass die Steuer nach dem Vermögen zu entrichten sei; nun hätten aber die Reichen eingeführt, dass das Schutzgeld, das nach dem Nachlasse noch immer 14 fl. betrage, selbst von jedem Bettler gezahlt werden müsse, auch hätten sie die indirekten Steuern und Abgaben von Speisen und Getränken sehr erhöht und alles getan, um hauptsächlich den Mittelstand, der ja ganz heruntergekommen sei, zu belasten. Darum möge die Repräsentation verordnen, dass die Steuer in folgender Weise repartiert werden soll: 1/3 nach der Kopfzahl, d. h♦ das Schutzgeld und die allgemeinen Abgaben von Genussmitteln, 3/ב nach dem Handelsertrag, wodurch wohl der Mittelstand schwer belastet würde, und 3/נ nach dem Vermögen. Eine Eingabe in diesem Sinne richteten sie auch an den versammelten Gemeindevorstand und baten, nach obigem Schlüssel, der auch dem alten Herkommen entspreche, die Steuerrepartition vorzunehmen, wodurch wohl das Schutzgeld auf die Hälfte ermässigt und Friede und Wohlfahrt der Gemeinde gefestigt würde. x) Die Jüdinnen sollen auf dem Stirn Binde! anstatt des gelben zeug fleckels ein gelbes Band an Ihren Hauben tragen• 18

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