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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 335

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 335)
Language
German
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2*72_ die Prager und die Landesjudenschaft hätten gleichviel zu kontribuieren1). Auf Befehl der Repräsentation an die Steuerein־ nehmer und an die Gemeindevorsteher wurde bestimmt, dass von jetzt ab die Prager Juden ebenso wie die Landjuden jährlich 105000 fl. abzuführen hätten; der Nachlass wurde aufgeteilt, indem das Schutzgeld um 1 fl., die Steuern um 10% ermässigt wurden. In ihrem Rescript an die Repräsentation vom 8. Mai 1750 ordnete die Kaiserin an, dass eine eigene Kommission mit der Aufgabe zu betrauen sei, die Verhältnisse der Prager und der Landjuden individualiter zu erheben, um so eine bessere Kontributionsgleichheit zu erzielen; bis zu der nach diesen Erhebungen anzustellenden neuen Veranlagung bleibe es dabei, dass die Prager und die Landjuden gleichviel beisteuern. Am Sabbath Bamidbar, dem 2. Siwau2), verkündete der Gemeindeschreiber diesen Erlass im Aufträge der Repräsentation in allen Synagogen; in dem Erlass war auch bestimmt, dass das reduzierte Schutzgeld im Betrage von 14 fl. und von 7 fl. für Frauen für anfangs Juli und das um 10% verminderte Kontributionale für die anfangs Juli fällige Monatsrate Geltung habe. Ara Sabbath Bechukothai verkündete der Gemeindeschreiber den behördlichen Auftrag, dass alle bartlosen Juden an Stelle der früher als Erkennungszeichen dienenden Halskrause am linken Arm einen 1/4 Elle langen und 2 Finger breiten gelben Fleck, die Jüdinnen aber, die ebenso gekleidet gingen wie Christinnen, einen gelben Fleck an der Stirn tragen sollten3); da letztere Be- 60) Darüber findet sich im Repertorium folgendes : 1) No. 543 vom 23. Oktober 1750: Intimatum von einem allerhöchsten Resoluto, vermög welchen das Jüdische Contributionale zwischen der Prager und Landesjudenschaft jeden Teil auf die Hälfte ausgemessen worden. 2) No- 630 vom 4. Januar 1751: comunication zweier unterm 6/8 49 und 4/1 50 zwischen denen Prager und Landesjudenschaft wegen Erteilung des Contributionalis commissionaliter geschlossenen und nun ratificierten zweyfältigen Vergleiches. 61) 6. Juni 1750• 62) Die ledigen Juden sollen in Hinkunft auf dem rechten Armumschlag einen gelben Tuchfleck, die Jüdinnen aber an der Stirn Binden ein gelbes Stückl Zeug tragen 22. Mai 1750 (Repertorium No. 536). Das Ab- Zeichen wurde ,nur den ledigen Juden aufgetragen, weil man die verheirateten durch ihre Bärte für genügend gekennzeichnet hielt. Diejenigen wenigen Verheirateten, welche bartlos waren, mussten, auch den gelben Fleck tragen

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