Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 334)
- Language
- German
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271 ktinfte seines Amtes an David Kuh verkauft, gegen die Verpfliehtung, den Gläubigern des Apostaten jährlich 300 fl., dem Apostaten selbst jährlich 200 fl. und der Gemeinde jährlich 125 fl. sein ganzes Leben lang abzuführen; diese Uebereinkunft wurde von der Kaiserin bestätigt1). Am Sabbath .... zwei Stunden nach Mitternacht fiel in der goldenen Gasse ein vierstöckiges Haus ein; eine Witwe, die verschüttet worden war, rief um Hilfe, doch konnte man sie wegen des dichten Staubes, obwohl man trotz Sabbath Licht angezündet hatte, lange nicht finden; erst am Morgen konnte man sie mit Leitern und Stangen retten. Man räumte den ganzen Sabbath und die daraulfolgende Nacht den Schutt weg, um vier verschüttete Personen — einen Landjuden, einen Knaben und zwei Mädchen — zu retten, doch fand man sie erst Sonntag vormittags, alle bereits tot. Im Auftrag der Behörde wurden in der folgenden Woche in Gegenwart der Vorsteher alle Häuser der Judenstadt von Baumeistern und Maurern untersucht und ein genaues Verzeichnis aller Schäden aufgenommen 2). Mehr als 20 Häuser wurden für baufällig erklärt, abgesehen von vielen Stockwerken, die abgetragen werden sollten; denn alles Baufällige sollte wegen der drohenden Gefahr demoliert werden. Viele Juden gaben wegen der für sie unerschwingliehen Reparatnrkosten ihre Besitzrechte auf ihre Teilhäuser auf. Am 8. Ijar 55103) gewährte die Kaiserin, auf Vermittlung der beiden Abgesandten Abraham Duschenes und Wolf Lichtenstadt, den Prager Juden einen Nachlass, indem sie bestimmte, 1) Im Repertorium finden sich folgende Erlasse darüber: 1) No. 442 vom 5. Dezember 1749: Intimation eines Verbots von dem H. Joseph Wanczura von Rzechnitz auf den Genuss des Quartiermeisters Marcus Lewj wegen schuldige 1169 fl. 2) No. 606 vom 23. Oktober 1750: Ultimatum von der Allerhöchsten Begnehmigung, dass der David Khue die Jüdische Quartirmeisters Stelle gegen Jährlich 600 fl. von dem Marcus Lewj ablösen kann. 3) No. 673 vom 2. März 1751: Der David Khue solle die für von Marcus Lewj, nunmehrigem Wenzl Kostelzky abgelöstc Jüdische Quartirmeister Stelle zu entrichten kommende 600 fl. in das k Cameralzahlamt abführen und die Berechnung hierüber einbringen. 2) Zur Reparierung deren ruinirten Jüdischen Häusern solle zu der pro hoc mense einbringenden Contribution nach 1/4 Monat eingehoben werden. 17. März 1750 (Repertorium No, 500)• 3) 14. Mai 1750,